Ratgeber für studierende Eltern![]() „Kinder sind Glück“, so der Titel einer Servicebroschüre, die vom Studentenwerk Potsdam herausgegeben und gemeinsam mit den fünf Hochschulen (Beauftragte für die familienfreundliche Hochschule) in Brandenburg an der Havel, Potsdam und Wildau erarbeitet wurde. Sie ist zugleich Ratgeber, Übersicht und Verzeichnis der Ansprechpartner und Partnerinnen zu den wichtigsten Fragen, die im Zusammenhang mit Studium und Elternschaft stehen. Wichtige finanzielle und rechtliche Regelungen werden aufgezeigt. Die Hochschulen und das Studentenwerk stellen ihre Angebote für Studierende mit Kindern vor. Die Broschüre ist seit dem 27. April 2010 in den Beratungsstellen bzw. Büros für die familienfreundliche Hochschule an der Universität Potsdam, der FH Potsdam, der HFF Potsdam, der FH Brandenburg, und der TH Wildau [FH] und in der Sozialberatungsstelle und dem Service Point des Studentenwerks Potsdam erhältlich. Studierendenkindergeld vom Studentenwerk PotsdamDer Verwaltungsrat des Studentenwerks Potsdam hat im Juni 2007 beschlossen, für Kinder von Studierenden im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Potsdam, die ab 1.03.2008 geboren werden, einmalig 100 € zu zahlen. Kindergeld für StudierendeKindergeld ist eine staatliche Leistung an die Eltern/ Erziehungsberechtigten, welches in Abhängigkeit der Anzahl der Kinder innerhalb der Familie und einkommensunabhängig gezahlt wird. KinderzuschlagDer Kinderzuschlag (§6a Bundeskindergeldgesetz) ist die finanzielle Förderung gering verdienender Familien mit Kindern, um einen Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) zu verhindern. MutterschaftsgeldDas Mutterschaftsgeld als reguläre Leistung der Mutterschaftshilfe erhalten nur Studierende, die neben dem Studium in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, zum Beispiel in einem studentischen Nebenjob oder in einer geringfügigen Beschäftigung. ElterngeldMütter und Väter können seit Anfang 2007 bei der Geburt eines Kindes Elterngeld beantragen. Dies fungiert als Lohnersatzleistung, die den durch die Betreuung eines Kindes entstehenden Verdienstausfall zum Teil ersetzen soll. Das Elterngeld soll den verschiedenen Familiensituationen Rechnung tragen. Es wird für erwerbstätige (auch selbstständige und erwerbslose) Elternteile sowie für Studierende und in der Ausbildung befindliche Eltern gezahlt. |







