Studentenwerk Potsdam.
Quelle: www.Studentenwerk-Potsdam.de
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Kommunales Begrüßungsgeld für Studierende

Infoblatt zum kommunalen Begrüßungsgeld für Studierende
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Antragsformular für das kommunale Begrüßungsgeld für Studierende
(zum Download anklicken)

Die Landeshauptstadt Potsdam gewährt seit dem Wintersemester 2001/2002 jedem Studierenden, der seinen Hauptwohnsitz von außerhalb nach Potsdam verlegt, ein kommunales Begrüßungsgeld in Höhe von 50 €/pro Semester.

Ähnliches gilt auch für Brandenburg an der Havel. Die Anträge für die "Wohnsitzprämie" werden von der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel bearbeitet. [mehr]

Nähere Informationen zum Begrüßungsgeld in Wildau erhalten Sie [hier].

 

Begrüßungsgeld - was ist das?

Die Landeshauptstadt Potsdam gewährte seit dem Wintersemester 2001/2002 jedem Studierenden, der seinen Hauptwohnsitz von außerhalb nach Potsdam verlegt, ein kommunales Begrüßungsgeld in Höhe von 50 €/pro Semester.

Die Anmeldung des Hauptwohnsitzes wird als „zum Zweck des Studiums“ dann anerkannt, wenn die Ummeldung bei Beginn des Studiums in einem Sommersemester nicht vor dem 01.01. und bei Beginn in einem Wintersemesters nicht vor dem 01.07. des jeweiligen Jahres erfolgte.

Bei bereits laufendem Studium darf die Anmeldung des Hauptwohnsitzes in Potsdam jedoch nicht vor dem 01.07.2001 liegen.

Für Studierende aus den eingegliederten Gemeinden Fahrland, Golm, Groß Glienicke, Marquardt, Neu Fahrland, Satzkorn und Uetz-Paaren darf die Hauptwohnsitznahme nicht vor dem 01.07.2003 erfolgt sein.

Entscheidend für die Gewährung des Begrüßungsgeldes ist, dass der Studierende am 30.06. und 31.12. des jeweiligen Jahres seinen Hauptwohnsitz in Potsdam hatte.

 

Wer erhält es?

Die Regelung gilt für Studierende folgender Bildungseinrichtungen:

  • Universität Potsdam
  • Fachhochschule Potsdam (FHP)
  • Hochschule für Film und Fernsehen "Konrad Wolf" (HFF)

 

Wer zahlt das Begrüßungsgeld aus?

Die Überweisung des Begrüßungsgeldes erfolgt durch das Studentenwerk Potsdam frühestens nach Ablauf der genannten Stichtage (31.12. und 30.06.) spätestens aber zum Ende des Semesters.

Die Antragsformulare sind beim Studentenwerk Potsdam oder beim Bürgerservice der Stadtverwaltung Potsdam erhältlich.

 

Was ist dafür zu tun?

Der Antrag ist für jedes Semester neu und persönlich bis zum 30.06. für ein Sommersemester und bis zum 31.12. für ein Wintersemester bei der Sozialberatungsstelle des  Studentenwerkes Potsdam zu stellen. Eventuelle Schließ- oder Feiertage sind dabei zu berücksichtigen.

Neben dem Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Bestätigung der Meldebehörde (entfällt bei Folgeanträgen)
  • Personalausweis
  • Immatrikulations- bzw. Studienbescheinigung für das beantragte Semester

 

 

Noch Fragen zum Melderecht?

Sind Studenten verpflichtet, sich am Studienort anzumelden?

Ja, der gesetzlichen Meldepflicht unterliegen grundsätzlich alle Einwohner, unabhängig von der beruflichen Tätigkeit oder der Art der Ausbildung.

 

Haben Studenten ein Wahlrecht zwischen Haupt- und Nebenwohnung?

Nein, nach dem Brandenburgischen Meldegesetz nicht, denn die Hauptwohnung eines jeden Einwohners ist in der Regel die vorwiegend genutzte Wohnung.

 

Wann muss man der Meldebehörde Änderungen mitteilen.

Immer, wenn sich die Wohnanschrift ändert (auch bei Wegzug aus Potsdam) und immer, wenn sich die Aufenthaltszeiten in der Wohnung ändern und damit eine bisherige Hauptwohnung zur Nebenwohnung wird oder umgekehrt.

 

In welchem Zeitraum sind die Meldungen vorzunehmen?

Die gesetzliche Frist zur An-, Ab- und Ummeldung beträgt zwei Wochen nach Einzug, Auszug oder Änderung der Aufenthaltszeiten.

 

Wie werden Verletzungen der Meldepflicht oder falsche Angaben geahndet?

Das Überschreiten der Meldefrist für die An- und Ummeldung, die Abmeldung oder das Versäumen der Bekanntgabe veränderter Aufenthaltszeiten sowie vorsätzlich falsche Angaben zur Hauptwohnung sind Ordnungswidrigkeiten, die durch die Meldebehörde mit  einer Verwarnung oder einer Geldbuße bis zu 500,00 EURO geahndet werden.

 

Bitte prüfen Sie auf jeden Fall Auswirkungen der Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Potsdam, bevor sie sich ummelden.

 

Stadtverwaltung Potsdam
Fachbereich Ordnung und Sicherheit
-Bürgerservice-
Friedrich-Ebert-Straße 79/81,
14461 Potsdam

www.potsdam.de
(Rathaus Online > Dienstleistungen > Einwohnerwesen und Meldeangelegenheiten)

Telefon: 0331/289 1111

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