Studentenwerk Potsdam.
Quelle: www.Studentenwerk-Potsdam.de
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Studierendenkindergeld vom Studentenwerk Potsdam

Der Verwaltungsrat des Studentenwerks Potsdam hat im Juni 2007 beschlossen, für Kinder von Studierenden im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Potsdam, die ab 1.03.2008 geboren werden, einmalig 100 € zu zahlen.
Die Voraussetzung ist die Immatrikulaion an einer der fünf Hochschulen, deren Studierende das Studentenwerk Potsdam betreut, zum Zeitpunkt der Geburt der Kinder.   

Die Auszahlung des Geldes erfolgt direkt in der Kasse des Studentenwerks oder auf formlosen Antrag (Angabe der Bankverbindung).

Mitzubringen oder mitzuschicken sind eine Kopie der Geburts-bzw. Abstammungsurkunde des Kindes und die Studienbescheinigung des Semesters, in dem das Kind geboren wurde.

Studentenwerk Potsdam
Babelsberger Straße 2
14473 Potsdam
(Eingang Lange Brücke)

Tel.: 03 31 / 37 06 – 233

Ansprechpartnerin ist Kassenleiterin Cornelia Goß.

Öffnungszeiten der Kasse

Montag, Mittwoch:
9.00 - 11.00 Uhr; 13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag:
9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag:
9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag:
9.00 - 11.00 Uhr; 13.00 - 14.00 Uhr

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