Studentenwerk Potsdam.
Quelle: www.Studentenwerk-Potsdam.de
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Ermäßigungen für Studierende

GEZ- Befreiung

Rundfunkgeräte, die von Studierenden am Ausbildungsort genutzt werden, müssen bei der Gebühreneinzugszentrale angemeldet werden. Dies gilt auch für Neben- und Zweitwohnungen, wenn auch am Hauptwohnsitz bereits Geräte angemeldet sind. Wohnen Studierende während des Studiums bei den Eltern und liegt ihr Einkommen unter dem geltenden Regelsatz für Haushaltsangehörige (aktuell 287 € monatlich), so sind sie nicht verpflichtet, eigene Geräte anzumelden.

HINWEIS: Seit dem 01.01.2007 besteht auch für Computer und UMTS- fähige Handys eine Anmeldepflicht.

Folgende Studierende haben die Möglichkeit, sich von der Gebührenpflicht befreien zu lassen:

  • Studierende, die nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden und nicht bei den Eltern wohnen
    Bei der Beantragung muss eine beglaubigte Kopie des BAföG- Bescheides beiliegen. Diese erhält man gegen eine Gebühr von 2,00 € im Sekretariat des BAföG- Amts.
  • Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach §22 SGB II ohne Zuschläge nach § 24 SGB II

Vorzulegen ist die „Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei der GEZ“ oder der Bewilligungsbescheid über die Leistungen.

Eine rückwirkende Befreiung von der Gebührenpflicht ist nicht möglich.

Weitere Informationen und Anträge zur GEZ- Befreiung gibt es unter www.gez.de

Telekommunikation

Bei der Vielzahl der Anbieter von Telefon- und Handyverträgen und Internetprovidern lohnt es sich, die Konditionen zu vergleichen und besonders auf einen möglichen Rabatt für Studierende zu achten. Im Vorfeld dieser Entscheidung sollte man sich über die eigenen Telefon- und Internetgewohnheiten Gedanken machen, um den für sich günstigsten Tarif herauszufinden.

Flatrates oder günstige Verbindungen in bestimmte Mobilfunknetze können helfen, die Kosten niedrig zu halten.

Telekom- Sozialtarif

Studierende mit einem Festnetz- Anschluss der Telekom können den Sozialtarif beantragen.

Voraussetzungen:

  • Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
  • Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsgesetz (BAföG)
  • Blinde, gehörlose oder sprachbehinderte Studierende mit einem Behinderungsgrad von mindestens 90

Vergünstigungen

Studierende der beiden erst genannten Personengruppen erhalten netto eine Gutschrift in Höhe von 6,94 € pro Monat, Studierende der zuletzt genannten Gruppe erhalten 8,72 € monatlich als Gutschrift.

Die Vergünstigung kann nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen werden.

Für folgende Tarife kann der Telekom- Sozialtarif genutzt werden:
http://www.t-home.de/dlp/agb/pdf/37865.pdf

Der Antrag für den Sozialtarif wird im Internet kostenlos als Download zur Verfügung  gestellt: http://hilfe.telekom.de/hsp/cms/content/HSP/de/3370/faq-1001867

Dieser wird ausgefüllt an folgende Adresse geschickt:
Telekom Deutschland GmbH
Kundenservice
53171 Bonn

HINWEIS: Zum ausgefüllten Antrag müssen die entsprechenden Belege beigefügt werden (zum Beispiel der BAföG- Bescheid).

Weitere Informationen zu Sonderangeboten der Deutschen Telekom unter: www.unihome.de

Girokonto

Die meisten Konten für Studierende sind kostenlos. Darüber hinaus wird bei vielen Anbietern eine kostenlose EC- Karte angeboten. In der Regel ist es ausreichend, jedes Semester eine gültige Studienbescheinigung als Nachweis einzureichen. Beachten Sie, dass mit 27 oder spätestens 30 Jahren  diese Vergünstigung endet.
Es empfiehlt sich auf jeden Fall, die Angebote der einzelnen Anbieter zu vergleichen und somit jährlich viel Geld zu sparen.

Studentenausweis

Mit dem Status Studentin oder Student kann man auch im täglichen Leben viel Geld sparen. So kann man kostengünstiger ein Abonnement bei einer Tageszeitung oder einem Magazin bestellen. Informationen hierzu gibt es auf den jeweiligen Internetseiten oder unter  www.studentenpresse.com.

Eine andere Möglichkeit ist der Internationale Studentenausweis (ISIC).

Auch bei kulturellen Einrichtungen wie Theater, Kino oder Ausstellungen ist es sinnvoll, den Studentenausweis griffbereit zu haben, da es meist Ermäßigungen gibt.

Fahrpreise

Studierende in Berlin und Brandenburg besitzen in der Regel ein Semesterticket, was ihnen Fahrten in Berlin und Brandenburg mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt.

Wer darüber hinaus die Bahn benutzt, kann zusätzlich sparen: beim Kauf einer BahnCard 50 bekommen Studierende bei Vorlage ihres Studentenausweises eine Ermäßigung von 50%, wenn sie nicht älter als 26 Jahre sind.

Weitere Informationen unter www.bahn.de.

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