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Das Studentenwerk Potsdam hat für alle Studierenden eine Freizeitunfallversicherung abgeschlossen, die alle Unfälle im Freizeitbereich, Praktika und prüfungsvorbereitende Tätigkeiten außerhalb der Hochschule auf der ganzen Welt umfasst. Über den Union Versicherungsdienst besteht im Studentenwerk Potsdam für die Studierenden eine Freizeitunfallversicherung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den außerhochschulischen Bereich. Versichert sind solche Unfälle, die nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt werden. Außerdem sind die immatrikulierten Studierenden versichert, wenn sie ein Praktikum absolvieren oder in Betrieben oder sonstigen Örtlichkeiten tätig werden, sofern es sich um Examensvorbereitungen handelt. Mitversichert sind auch Unfälle bei Betätigung in einem Beruf oder Gewerbe - auch als Werkstudent -, für die nach dem SGB VII die zuständige BG (gesetzliche Unfallversicherung) einzutreten hat, sofern diese Tätigkeit zur Examenstätigkeit gehört. Der Versicherungsschutz besteht nach den Bestimmungen der zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen weltweit. Im Ausland Studierende sind nur bei Unfällen versichert, die den Versicherten nicht während der beruflichen Tätigkeit bzw. während der Vorlesungen o.ä. in den Universitäten/Hochschule und auf den Wegen zu solchen Veranstaltungen zustoßen. Die Leistungen der Versicherung betragen nach dem gültigen Vertrag:
Für weitere Fragen steht Ihnen die Sozialberatungsstelle des Studentenwerk Potsdam Was ist bei einem Unfall zu tun?
Bitte beachten Sie diese Fristen, sonst besteht kein Versicherungsschutz. |







