|
Deutschland mit seiner breit gefächerten Hochschullandschaft bietet vielfältige Möglichkeiten für ein Studium. Internationale Studierende sind herzlich willkommen. Für einen erfolgreichen Studienbeginn müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und Fragen bereits im Vorfeld geklärt werden. EinreiseStudienvoraussetzungenUm zu einem Studium in Deutschland zugelassen zu werden, gibt es zwei Möglichkeiten:
Sollte die Zulassung nicht vor der Einreise möglich sein, so ist auch eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Studienbewerbung möglich, diese ist auf neun Monate beschränkt. AufenthaltserlaubnisStaatsangehörige der EU- und der EWR- Länder benötigen keine Aufenthaltserlaubnis zum Studium. Studienbewerber aus anderen Ländern müssen folgende Voraussetzungen müssen für eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums erfüllt:
WohnenDas Studentenwerk Potsdam bietet kostengünstige Wohnmöglichkeiten in Hochschulnähe. Weitere Informationen zur Anmeldung und den Kosten unter: http://www.studentenwerk-potsdam.de/wohnen.html Studierende, die eine eigene Wohnung suchen, müssen sich auf dem freien Wohnungsmarkt orientieren. Es ist jedoch zu bedenken, dass meist eine Kaution und teilweise Provision zu zahlen ist. Die Wohnungen sind in der Regel nicht möbliert. Anmeldung Bürgerservice in Potsdam Gemeindeverwaltung Wildau Einwohnermeldeamt Brandenburg an der Havel Begrüßungsgeld für StudierendeStadt Potsdam Wildau Brandenburg an der Havel Im StudiumVerlängerung der AufenthaltserlaubnisDie Aufenthaltserlaubnis wird für mindestens ein und höchstens 2 Jahre ausgestellt. Damit eine Verlängerung erteilt werden kann, muss der Studierende
Sollte der Studierende die Finanzierung nicht für den gesamten neu beantragten Zeitraum vorweisen können, so kann die Verlängerung trotzdem erfolgen. Darüber hinaus können nachgewiesene zu erwartende Einkünfte aus einer erlaubten Tätigkeit auf die nachzuweisende Finanzierungshöhe angerechnet werden. StudienfinanzierungStipendien Jobben neben dem Studium Seit Mai 2011 sind Studierende aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn den deutschen Studierenden ebenfalls gleichgestellt bezüglich des Arbeitens. Studierende aus anderen Ländern können im Jahr 90 volle oder 180 halbe Tage arbeiten, ohne dafür eine Genehmigung einzuholen. Tätigkeiten, die diese Grenze überschreiten, müssen mit der Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit abgestimmt werden. Eine selbständige Tätigkeit ist nur in Ausnahmefällen in geringem Umfang möglich, zum Beispiel in Form von Dolmetschertätigkeiten oder als Sprachlehrer/in. Wissenschaftliche oder studentische Hilfstätigkeiten können zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden, sollten aber vorher mit der Ausländerbehörde abgesprochen werden. Studienbewerber, die ein Studienkolleg oder einen Sprachkurs absolvieren, können nur nach Abstimmung mit der Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit in der vorlesungsfreien Zeit arbeiten. Nach dem StudiumRückkehr in HeimatlandFolgendes muss vor der Rückreise in das Heimatland erledigt werden:
Studierende aus einigen Ländern können Zuschüsse in verschiedenen Formen beantragen: Hilfen bei der Existenzgründung, Transportzuschüsse oder ähnliches. Mehr unter: http://www.internationale-studierende.de/studium_beenden/rueckkehr_ins_heimatland/ In Deutschland bleibenInternationale Studierende, die ein Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben, können bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitssuche beantragen. Dieses ist für ein Jahr gültig. Auch in dieser Zeit ist die Befristung der Arbeitszeit auf 90 volle und 180 halbe Tage beschränkt. Weitere Informationen bei den Akademischen Auslandsämtern der Hochschulen und der Sozialberatungsstelle des Studentenwerks Potsdam. |







