Studentenwerk Potsdam.
Quelle: www.Studentenwerk-Potsdam.de
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Semesterbeitrag

Auszug aus der Beitragsordnung des Studentenwerks Potsdam:

Das Studentenwerk Potsdam erhebt in jedem Semester von allen immatrikulierten Studierenden

  • der Universität Potsdam,
  • der Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“ Potsdam-Babelsberg,
  • der Fachhochschule Brandenburg,
  • der Fachhochschule Potsdam und
  • der Technische Hochschule Wildau [FH]

einen Betrag gemäß § 83 Satz 2 Nr. 2  des Brandenburgischen Hochschulgesetzes.

Die Beitragspflicht erstreckt sich auch auf die beurlaubten Studierenden.

 

Der Beitrag wird auf 40,00 € je Student/in im Semester festgesetzt.

Er wird erhoben für soziale, gesundheitliche und kulturelle Betreuungsleistungen, für Beiträge an Verbände sowie für eine Freizeit-Unfallversicherung der Studierenden.

 

Der Beitrag wird fällig:

  • vor der Einschreibung
  • vor der Rückmeldung oder
  • vor der Beurlaubung.

Bei der Einschreibung, Rückmeldung oder Beurlaubung ist die Zahlung des Beitrages nachzuweisen.

Der Beitrag wird für das Studentenwerk Potsdam von der jeweiligen Hochschule oder Einrichtung, an der der Studierende eingeschrieben ist, gebührenfrei eingezogen.

Der Beitrag kann nicht erlassen, ermäßigt oder gestundet werden.

Rückerstattung des Beitrags wegen Exmatrikulation oder Widerruf der Einschreibung

Bei Exmatrikulation oder Widerruf der Einschreibung vor Beginn des Semesters, für das der Beitrag bereits geleistet wurde, ist dieser zurückzuerstatten.

Es besteht kein Anspruch auf anteilige Rückzahlung.

Der Anspruch auf Erstattung erlischt, wenn er nicht bis zum Ende des Semesters, für das der Beitrag gezahlt wurde, schriftlich beim Studentenwerk geltend gemacht wird.

  • Antragsformular auf Rückerstattung des Semesterbeitrags
    [download]

Zuständig ist die Kassenleiterin des Studentenwerks Potsdam

Cornelia Goß

Tel.:
0331/3706-233

E-Mail:
goss(at)studentenwerk-potsdam.de

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch:
9.00 - 11.00 Uhr; 13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag:
9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag:
9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag:
9.00 - 11.00 Uhr; 13.00 - 14.00 Uhr

Befreiung von der Beitragspflicht

Von der Beitragspflicht ausgenommen werden für ein oder mehrere Semester auf schriftlichen Antrag Studierende, die wegen

  • Ableistung des Grundwehrdienstes oder zivilen Ersatzdienstes,
  • Krankheit,
  • eines Auslandsstudiums oder eines dem Studium förderlichen Auslandsaufenthaltes

beurlaubt sind. Der Antrag muss vor Fälligkeit des Betrages beim Studentenwerk vorliegen und den Nachweis enthalten, dass für den beantragten Zeitraum keine sozialen Leistungen des Studentenwerkes in Anspruch genommen werden. Bei einer Befreiung wegen Krankheit ist zusätzlich durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen, dass ein ordnungsgemäßes Studium nicht möglich ist.

  • Antragsformular auf Befreiung von der Semesterbeitragspflicht
    [download]

Zuständige Sachbearbeiterin im Studentenwerk Potsdam

Marina Schwanke

Tel.:
0331/3706-501

E-Mail:
wohnen(at)studentenwerk-potsdam.de

Öffnungszeiten

Dienstag:
9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag:
9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 16.00 Uhr

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