Studentenwerk Potsdam.
Quelle: www.Studentenwerk-Potsdam.de
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Sozialversicherungsfragen

Krankenversicherung für Studierende

Folgendes Dokument enthält alle Informationen zum Thema Krankenversicherung und Studium. [download]

Studentische Krankenversicherung nach dem 30. Lebensjahr

Bei einem Studium nach dem zweiten Bildungsweg ist die studentische Krankenversicherung auch über das 30. Lebensjahr hinaus möglich. Das entschied das Sozialgericht Dortmund in seinem Urteil vom 23.01.2007 -S 40 KR 179/05-. Studierende, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung nach mehrjähriger Berufstätigkeit auf dem zweiten Bildungsweg erlangen, können auch nach Vollendung des 30. Lebensjahres der studentischen Krankenversicherung angehören. Die 30-Jahresgrenze des § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V verlängere sich um die Zeit des Kollegbesuches zur Erlangung der Hochschulreife.

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