FAQ – Wohnen

Auf dieser Seite beantworten wir die häufigsten Fragen rund ums studentische Wohnen.
Ihre Frage ist nicht dabei? Dann helfen wir gerne persönlich weiter!

Bewerbung

Eine Bewerbung ist jeweils ein halbes Jahr vor Semesterbeginn möglich. Sie können sich für einen Wohnheimplatz zum Wintersemester ab April bewerben, für eine Unterkunft zum Sommersemester ab Oktober des Vorjahres (detaillierte Startdaten finden Sie in den Neuigkeiten). Bewerben Sie sich auch dann, wenn Sie noch keinen Zulassungsbescheid der Hochschule erhalten haben. Sie haben sich beworben und kein Interesse mehr an einem unserer Wohnheimplätze? Dann melden Sie sich bitte bei uns, damit wir die Bewerbung stornieren können. 

Bitte stellen Sie Ihre allgemeinen Anfragen zum Bewerbungsprozess ausschließlich an die E-Mail-Adresse wohnen[at]studentenwerk-potsdam.de. Wir bitten von Mehrfachanfragen abzusehen, da diese unsere Arbeitsabläufe verzögern.

 

Eine Bewerbung ist jeweils ein halbes Jahr vor Semesterbeginn möglich. Sie können sich für einen Wohnheimplatz zum Wintersemester ab dem 01.04. bewerben, für eine Unterkunft zum Sommersemester ab dem 01.10. des Vorjahres. Die Bewerbung erfolgt online. Bewerben Sie sich auch dann, wenn Sie noch keinen Zulassungsbescheid der Hochschule erhalten haben. Sie haben sich beworben und kein Interesse mehr an einem unserer Wohnheimplätze? Dann melden Sie sich bitte bei uns, damit wir die Bewerbung stornieren können. 

Bitte stellen Sie Ihre allgemeinen Anfragen zum Bewerbungsprozess ausschließlich an die E-Mail-Adresse wohnen[at]studentenwerk-potsdam.de. Wir bitten von Mehrfachanfragen abzusehen, da diese unsere Arbeitsabläufe verzögern.

Wohnberechtigt sind Studierende folgender Hochschulen:

  • Universität Potsdam
  • Fachhochschule Potsdam
  • Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF
  • Technische Hochschule Brandenburg
  • Technische Hochschule Wildau

Bin ich wohnberechtigt? Erfahren Sie mehr dazu hier:
Vergaberichtlinie

Nicht wohnberechtigt sind Sie, wenn folgende Gründe vorliegen:

  • Sie sind überwiegend berufstätig und erzielen regelmäßige Einkünfte daraus
  • Sie sind zum Zeitpunkt des voraussichtlichen Einzugs Doktorand*in, befinden sich im Promotionsstudium oder im Referendariat
  • Ihr Mietverhältnis mit dem Studentenwerk Potsdam wurde gekündigt
  • Sie haben fällige Miet- oder sonstige finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber dem Studentenwerk Potsdam
  • Sie haben bereits bis zur maximalen Wohnzeit (8 Semester) beim Studentenwerk Potsdam gewohnt
  • Bei Antragstellung haben Sie das 30. Lebensjahr erreicht und/ oder Sie haben bereits 10 oder mehr Hochschulsemester absolviert
  • Ihr aktueller Hauptwohnsitz befindet sich in der Nähe der Hochschule oder Sie können Ihren Studienort innerhalb von 60 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen
  • Vom Studentenwerk Potsdam wurde ein Hausverbot ausgesprochen
  • Sie wohnten bereits illegal in einem Wohnheim des Studentenwerks Potsdam


Der Wohnraum für Studierende in Potsdam, Brandenburg an der Havel und Wildau ist knapp. Generell gilt: Je früher Ihre Bewerbung eingeht und Sie uns danach die Zulassung/ Studienbescheinigung schicken, desto größer sind Ihre Chancen auf einen Platz! Wenn Sie flexibel bei der Wahl der Wohnanlage und Wohnform sind, erhöhen sich Ihre Chancen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier keine konkreten Auskünfte geben können und sehen Sie von Anfragen ab.

Wenn Sie nicht wohnberechtigt sind, haben Sie nur bei freien Kapazitäten Chancen auf einen zeitlich befristeten Mietvertrag. In der Regel ist dies eher im Sommersemester der Fall, da die Nachfrage nach einem Wohnheimplatz im Wintersemester sehr hoch ist. 

Nach der Zusendung der Zulassungs-/ Studienbescheinigung erhalten Sie entsprechend der Reihenfolge Ihrer Bewerbung ein Angebot, sofern Wohnheimplätze frei werden.

Für Potsdam beginnt die Vergabe im August, für Brandenburg an der Havel und Wildau im Juli.

 

Generell gilt Ihre Bewerbung nur für das Semester, für das Sie sich aktuell bewerben. Möchten Sie Ihre Bewerbung über das/die Folgesemester aufrechterhalten, müssen Sie sich immer wieder neu für das gewünschte Semester anmelden.

Ja. Da sich viele Studierende auf einen Platz in einer unserer Wohnanlagen bewerben, ist die Frist auf wenige Tage begrenzt. Sollten Sie nicht innerhalb dieses Zeitraums reagieren, vergeben wir den Wohnplatz an andere Studierende. Außerdem verfällt Ihre Bewerbung, wenn:

  • Sie nicht wohnberechtigt sind (nachträglich festgestellt)
  • Sie falsche Angaben in Ihrer Bewerbung gemacht haben

Spätestens am Ende des jeweiligen Semesters verfällt die Bewerbung und muss bei Interesse neu gestellt werden.

Ja. Bitte schicken Sie uns eine E-Mail unter Angabe Ihrer Bewerbernummer, wenn Sie keinen Bedarf mehr haben! So können wir den Wohnraum schnellstmöglich an andere Studierende vergeben. Eine Stornierung ist nicht mehr möglich, wenn Sie bereits den Mietvertrag unterzeichnet haben.

Ja. Schicken Sie uns bitte eine E-Mail an wohnen[at]studentenwerk-potsdam.de mit Ihren Änderungswünschen. Vergessen Sie bitte nicht, die Bewerbernummer anzugeben.

Die Kaution beträgt aktuell 300 Euro und wird während der Mietzeit nicht verzinst.

Mietvertrag

Sie unterschreiben den Mietvertrag bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin bzw. Ihrem zuständigen Sachbearbeiter im Hauptsitz des Studentenwerks. Termin und Ablauf werden Ihnen per E-Mail mitgeteilt.

  • Grundmiete
  • Heizkostenpauschale
  • Betriebskostenpauschale & Strom
  • Möblierung mit Bett, Schrank, Regal, Tisch, Stuhl
  • zumeist Grundausstattung SAT-TV
  • Freie Nutzung der Gemeinschaftsräume

Nicht enthalten: Internetnutzung (separate Anmeldung bei der Hochschule notwendig) sowie der Rundfunkbeitrag

Es gibt keine Betriebskosten-Nachforderungen!

Zimmerübergabe: Montag bis Freitag, von 7.00 bis 15.30 Uhr

Fällt der Mietvertragsbeginn auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist eine Zimmerübergabe erst am nächsten Werktag möglich. Ein vorzeitiges Einziehen ist in der Regel nicht möglich, da die Zimmer bis zum letzten Tag des Vormonats vermietet sind.

 

Ja, Sie sind längerfristigem Aufenthalt gesetzlich verpflichtet, Ihren Auszug bzw. Umzug innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.

Potsdam
Brandenburg an der Havel
Wildau

Generell sind Sie verpflichtet. Bitte informieren Sie sich darüber, ob Sie tatsächlich Rundfunkbeiträge  zahlen müssen oder ob Sie befreit sind. Studierende, die BAföG erhalten und nicht bei den Eltern wohnen, können sich vom Rundfunkbetrag befreien lassen.

 

Sie sind vertraglich verpflichtet, dem Studentenwerk Potsdam eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die monatliche Miete ist im Voraus zum 1. Tag des Monats fällig. Sie muss bis zum 3. Werktag für den jeweils laufenden Monat beim Studentenwerk eingegangen sein.

Ja, eine Kurzzeitvermietung mit einer Laufzeit von einem bis fünf Monaten ist möglich. Für diese Kurzzeitmietverträge wird ein monatlicher Zuschlag in Höhe von 30,00 Euro berechnet.

 

Sie dürfen Ihr Zimmer nur mit Zustimmung des Studentenwerks Potsdam untervermieten – siehe § 16 Allgemeine Mietbedingungen. Die Untervermietung muss schriftlich (formlos) beantragt werden und ist auf maximal zwei Semester begrenzt.

Akzeptiert werden nur Untermieter*innen, die die Voraussetzungen entsprechend der Vergaberichtlinie des Studentenwerks Potsdam erfüllen. Eine Untervermietung ist nur möglich, wenn Sie im Rahmen Ihres Studiums vorübergehend woanders leben (z. B. Auslandssemester, Pflichtpraktikum) sowie für einen verbleibenden Zeitraum bis zum Vertragsende (bei Vertragskündigung).
Illegale Untervermietung und Untervermietung mit Gewinnerzielungsabsicht (Mietaufschlag) führen immer zur Kündigung des Mietverhältnisses.

 

Aufgrund der hohen Nachfrage sind die Chancen auf einen internen Umzug innerhalb des Semesters gering. Nutzen Sie bei Bedarf bitte unser Online-Antragsformular Umzug. Zum Semesterwechsel ist ein interner Zimmertausch ausgeschlossen.

Nein. Regelungen zur Vertragslaufzeit bzw. Kündigungsmöglichkeit stehen im Mietvertrag sowie in den Allgemeinen Mietbedingungen. Mit einer Exmatrikulation entfällt die Wohnberechtigung. Daher müssen Sie Studienabschluss und Exmatrikulation unverzüglich dem Studentenwerk Potsdam mitteilen.

Die maximale Wohnzeit ist aktuell auf 8 Semester bzw. 4 Jahre begrenzt. Die Höchstdauer kann um maximal 2 Semester überschritten werden bei Wohnheimtutor*innen, Mitgliedern des AStA / StuRa und in Härtefällen wie bei Behinderung, bei Alleinerziehenden sowie bei schwerwiegender Krankheit. Der Antrag auf Verlängerung muss ausführlich und schriftlich (formlos) erfolgen sowie aussagefähige Unterlagen enthalten. Details finden Sie in den Vergaberichtlinien.

 

  • Für Langzeit-Mietverträge, die ab Oktober 2017 geschlossen wurden, gilt: Eine Kündigung ist bis zwei Monate vor Ablauf des Semesters zum Semesterende möglich.
  • Kurzzeit-Mietverträge enden automatisch zum Semesterende und sind unkündbar.
  • Eine Kündigung muss dem Studentenwerk immer schriftlich inklusive der Unterschrift des Mieters vorliegen (siehe § 568 S. 1 BGB). Dies ist auch formlos möglich.

Formular "Kündigung meines Mietverhältnisses"

Die Kaution wird spätestens nach Ablauf von 6 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses abgerechnet. Wir überweisen das Guthaben auf ein Konto, das Sie uns bei Zimmerrückgabe benannt haben (siehe Abnahmeprotokoll).

Bitte vereinbaren Sie mit dem Hausmeister Ihrer Wohnanlage rechtzeitig einen Vorabnahmetermin. Die Vorabnahme sollte ca. 14 Tage vor Mietvertragsende stattfinden. Das Zimmer muss spätestens bis 10 Uhr am letzten Werktag vor Ende des Mietvertrages in einem ordnungsgemäßen, ordentlichen und weitervermietbaren Zustand übergeben werden.

Sofern Sie keine Mietrückstände haben, erhalten Sie die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung unter regber[at]studentenwerk-potsdam.de oder telefonisch unter +49 331 3706 232.

Leben im Wohnheim

Das Apartment umfasst den Wohn- und Schlafbereich sowie eine integriete Küchenzeile und ein Bad zur alleinigen Nutzung. Das Bad ist inklusive Dusche sowie die Küchenzeile inklusive Kühlschrank und Kochmöglichkeit ausgestattet (siehe Beispielgrundriss).

Die Apartments im Studentenwohnheim sind möbliert mit Bett, Matratze, (Schreib-)Tisch, Stuhl, Kleiderschrank, Rollcontainer und Regal.

Die Apartmentgröße variiert von 1-Zimmer-Apartments bis zu 2,5-Zimmer-Apartments. 

  • Bitte suchen Sie zuerst alle Orte ab, an denen sich der Schlüssel befinden könnte. Bei einem Verlust müssen Sie unverzüglich das Studentenwerk bzw. den zuständigen Hausmeister informieren. Diese Meldung erfolgt schriftlich unter Angabe des Grundes. Sie zahlen bei einem Verlust die Kosten für Ersatzbeschaffungen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Hausaushängen bzw. der aktuellen Hausordnung.
  • Notwendige Türöffnungen klären Sie bitte während der Sprechstunden mit dem Hausmeister; außerhalb dieser Zeiten empfehlen wir Ihnen den Schlüsselnotdienst gemäß Hausaushang. Die Kosten hierfür müssen Sie selbst tragen.


Zweitschlüssel werden nur genehmigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, z.B.:

  • Kinderbetreuung
  • Behinderung
  • Pflegebedürftigkeit nach Krankheit

Sie können einen Zweitschlüssel bei Ihrem Sachbearbeiter/ Ihrer Sachbearbeiterin schriftlich unter Angabe des Grundes beantragen.

 

Als Besucher*in zählt jede Person, die sich in einem Zeitraum von 6 Monaten maximal 14 Tage in Ihrem Zimmer aufhält (verschiedene Besuchstage werden zusammengezählt).

Sollte es länger dauern, kann Ihr Besuch für eine monatliche Zusatzpauschale bei Ihnen wohnen. Diese beträgt für Studierende 80 Euro. Bei Fragen helfen Ihnen die zuständigen Sachbearbeiter*innen gerne weiter.

Bitte beachten Sie: Eine illegale Untervermietung führt zur Kündigung.
 

Nein. Eine Aus- oder Umlagerung von Möbeln des Studentenwerks inner- sowie außerhalb der Wohnanlagen ist nicht erlaubt.

 

    Aus Gründen der Hygiene und des Tierschutzes sind Haustiere in den Wohnanlagen nicht erlaubt. Ausnahmen sind Kleintiere wie Vögel, Goldhamster oder Zierfische, die artgerecht gehalten werden müssen.

    Nicht angeschlossen werden dürfen Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Heiz- und Kühlgeräte. In der Regel befinden sich in den Kellern der Wohnanlage Waschmaschinen und Trockner, die Sie gegen eine Gebühr nutzen können.

    Nein. Sie können aber die vorhandene LAN-Anbindung nutzen, sofern Sie einen Vertrag mit dem jeweiligen Hochschulanbieter vorher abschließen:

    Potsdam:
    ZIM - Zentrum für Informationstechnologie und Medienmanagement der Universität Potsdam

    Brandenburg an der Havel:
    IT Services der TH Brandenburg

    Wildau:
    Hochschulrechenzentrum der TH Wildau

    Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Hausmeister, sofern die Havarie innerhalb der Dienstzeiten aufgetreten ist.

    Außerhalb der Dienstzeiten erreichen Sie den technischen Bereitschaftsdienst:

    • Havarien im Bereich Heizung und Sanitär: Firma Jutzy, Telefon: +49 800-2411200
    • Havarien im Bereich Elektro: Firma K+S, Telefon: +49 177-8060800
    • Schlüsselnotdienst (nur Potsdam!): Firma PSG, Telefon: +49 331-275100 oder 2803826 (keine Kostenübernahme des Studentenwerks Potsdam!)

    Lesen Sie auch unser Merkblatt „Verhalten bei Havarien“.

    Generell gilt: Offene Feuer sind in den Wohnanlagen verboten. Ausnahme: Nach Absprache mit dem Hausmeister darf auf den bereitgestellten Flächen gegrillt werden. Bitte beachten Sie hierbei die Brandschutzbestimmungen.

     

    Das Rauchen ist nicht gestattet in Treppenhäusern, Fluren, Gemeinschaftsräumen sowie Gemeinschaftsküchen und Sanitärbereichen (siehe Hausordnung). Für entstandene Schäden innerhalb eines Zimmers müssen Sie haften.

    Die Absprachen müssen innerhalb der Wohngemeinschaft getroffen werden (siehe Hausordnung). Bei ungenügender Reinigung können alle WG-Mitglieder belangt werden. Wir empfehlen Putzpläne.

     

    Bitte melden Sie Ungeziefer sofort dem Studentenwerk bzw. dem zuständigen Hausmeister. So kann eine Ausbreitung rechtzeitig verhindert werden. Sie haben die Möglichkeit, eine Schadensmeldung einzureichen.