Geld sparen im Studium

Spartipps & Ermäßigungen

Im Studium ist die Kasse häufig klamm - das bedeutet aber nicht, dass man auf alles verzichten muss!  Wir haben einige Tipps zusammengestellt, mit denen Sie während Ihres Studiums günstig von A nach B kommen, ins Kino oder Theater gehen können oder bei Dingen sparen, an die Sie primär noch nicht gedacht haben...

Haben Sie weitere Fragen? Kommen Sie zu uns in die Sozialberatung. Sie hilft Ihnen bei diesen Themen weiter.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat eine Kooperation mit den ASten der der Universität Potsdam und der Fachhochschule Potsdam und berät Studierende dieser Hochschulen kostenlos. Das Beratungsangebot umfasst die verschiedensten Verbraucherthemen:

  • Verträge und Reklamation
  • Reise & Mobilität
  • Internet & Mobilfunk
  • Rundfunkbeitrag
  • Urheberrecht
  • Altersvorsorge, Kredit & Geldanlage
  • Girokonto
  • Versicherungen

Hier geht es zum Angebot der Verbraucherzentrale

Die meisten Konten für Studierende sind kostenlos. Darüber hinaus wird bei vielen Anbietern eine kostenlose EC-Karte angeboten. In der Regel ist es ausreichend, jedes Semester eine gültige Studienbescheinigung als Nachweis einzureichen. Beachten Sie, dass diese Vergünstigung mit 27 oder spätestens mit 30 Jahren endet. Wir empfehlen Ihnen, die Angebote der einzelnen Anbieter zu vergleichen. Auf diese Weise können Sie jährlich viel Geld sparen.


BahnCard 25 oder 50
Wer nicht nur zwischen Berlin und Brandenburg günstig mit dem Semesterticket pendeln möchte, ist mit der BahnCard 25 oder 50 der Deutschen Bahn gut beraten. Bei Vorlage desStudierendenausweises gibt es eine erhebliche Ermäßigung. Alle Studierenden bis einschließlich 26 Jahre erhalten noch einmal einen Rabatt mit My Bahn Card 25.

Fernbus
Eine beliebte Alternative zur Bahn sind Fernbusse. Auch diese haben Rabatte und Sparangebote für Studierende mit im Gepäck! Tipp: Viele deutsche Universitätsstädte sind an das Fernbusnetz angeschlossen.

Mitfahrgelegenheiten
Viele verreisen lieber günstig in Fahrgemeinschaften und nutzen dafür die Möglichkeit der Mitfahrgelegenheiten.

Fliegen mit STA Travel
Preiswerte Flüge und (Fern)Reisen für Studierende und junge Erwachsene? Genau darauf ist der Reiseanbieter STA Travel spezialisiert.

Carsharing

Auch in Potsdam ist Carsharing möglich. Die aktuellsten Optionen sind bei Carsharing Potsdam aufgeführt.

Der Rundfunkbeitrag beträgt monatlich pauschal 18,36 Euro (bzw. ermäßigt 6,12 Euro für Menschen mit Behinderung) und ist pro Haushalt zu zahlen. Es spielt keine Rolle, wie viele Personen in der Wohnung leben und wie viele Empfangsgeräte im Haushalt vorhanden sind.

Wohnen mit Partner*in
Der Beitrag ist nur für den gemeinsamen Haushalt fällig. Erhält ein Partner BAföG und ist somit von der  Beitragspflicht befreit (Antrag stellen!), so gilt die Befreiung für beide, sofern sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

Wohnen in einer WG
Innerhalb einer WG wird nur ein Beitrag gezahlt wird. Allerdings müssen Studierende, die keinen Fernseher, Radio oder das Internet nutzen, trotzdem zahlen. Sollten bisher mehrere Mitbewohner*innen die Gebühr gezahlt haben, so können sich alle bis auf eine*n abmelden. Bei der Abmeldung wird der Name de Person genannt, die in Zukunft den Beitrag überweisen wird.
ABER ist ein*e Mitbewohner*in in einer WG beitragsbefreit aufgrund eines BAföG-Bescheides, so gilt dies nicht für die ganze WG, sondern nur für einzelnen Mitbewohner*innen. Die verbleibenden Mitbewohner*innen müssen den Beitrag unter sich aufteilen.

Studierendenwohnheim
Hier müssen die baulichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Sofern Studierende ein 1-Zimmer-Apartment bewohnen, wird dieses als eine Wohnung gewertet, für die der monatliche Beitrag von 18,36 Euro zu entrichten ist. Bei WGs im Wohnheim wird in der Regel nur ein Beitrag fällig, siehe „Wohnen in einer WG“.

Wohnen bei den Eltern
Wenn Studierende bei den Eltern wohnen, so ist nur ein Beitrag zu zahlen.

Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Die Ermäßigung und Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist für Studierende rückwirkend für bis zu drei Jahre möglich. Erbringen Sie den Nachweis, dass die Befreiungs- oder Ermäßigungsvoraussetzungen z.B. aufgrund von BAföG-Bezug bereits vor der Antragstellung vorlagen, ist eine Befreiung oder Ermäßigung rückwirkend bis zu drei Jahren ab der Antragstellung (auf Befreiung) möglich.

Folgende Studierende haben die Möglichkeit, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen:

  • Studierende, die BAföG erhalten und nicht bei den Eltern wohnen. Bei der Beantragung muss eine beglaubigte Kopie des BAföG-Bescheides beiliegen. Diese erhält man gegen eine Gebühr von 2 Euro bei uns im Sekretariat des BAföG-Amtes.
  • Empfänger*innen von Sozialgeld oder Bürgergeld (vormals ALG II) einschließlich Leistungen nach §22 SGB II
  • Für den Zweitwohnsitz muss kein Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Für eine Befreiung müssen die jeweiligen Wohnsitze über Meldebescheinigungen nachgewiesen werden.
  • Sofern kein BAföG bezogen wird, können Sie eine Befreiung oder Beitragsermäßigung beantragen, wenn Sie in größerem Umfang behindert sind.

Downloads & weitere Infos

Allein mit Ihrem Studierenden-Status lässt sich Geld sparen. So erhalten Sie beispielsweise kostengünstiger ein Abonnement bei einer Tageszeitung oder einem Magazin: www.studentenpresse.com.

Fragen Sie auch
bei kulturellen Einrichtungen wie Theater, Kino oder Ausstellungen immer nach einem studentischen Tarif. Sehr viele Institutionen bieten diesen an. Dabei sollten Sie stets Ihren Studierendenausweis griffbereit haben.

Eine weitere Möglichkeit fürs Sparen, vor allem im Ausland, bietet Ihnen der Internationale Studierendenausweis (ISIC). Diesen können Sie bequem online beantragen.

Telefon, Handy, Internet: Kaum einer behält noch den Überblick bei den zahlreichen Anbietern, die sich auf dem Markt tummeln. Doch um zu sparen, lohnt es sich tatsächlich, Konditionen zu vergleichen und auf einen möglichen Rabatt für Studierende zu achten. Bevor Sie dies tun, machen Sie sich aber erst einmal Gedanken zu Ihren eigenen Telefon- und Internetgewohnheiten. Denn nur so können Sie den für sich passenden Tarif herausfinden und sich anschließend auf die Suche nach einem entsprechenden Provider machen.

Telekom-Sozialtarif
Als bisher einziger Dienstleister in der Telekommunikation bietet die Telekom einen Sozialtarif an. Studierende mit einem Festnetz-Anschluss bei diesem Unternehmen können ihn beantragen. Zwar müssen sie die volle Grundgebühr ihres Tarifs zahlen, sie erhalten aber eine Vergünstigung auf die geführten Telefonate.

Voraussetzungen

  • Befreiung vom Rundfunkbeitrag
  • Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
  • Blinde, gehörlose oder sprachbehinderte Studierende mit einem Behinderungsgrad von mindestens 90 Prozent

Vergünstigungen
Studierende der beiden erstgenannten Personengruppen oben erhalten netto eine Gutschrift in Höhe von 6,94 Euro pro Monat, Studierende der zuletzt genannten Gruppe erhalten monatlich 8,72 Euro als Gutschrift.

Dem Antrag für den Sozialtarif legen Sie bitte die entsprechenden Nachweise bei wie z.B. eine Kopie des BAföG-Bescheids.

Kontakt

Karolin Behrens-Kozur
Sozialberaterin
Raum: 4.19
+49 331 3706-254
Babelsberger Straße 2
14473
Potsdam