Die Studienzeit ist ein entscheidender Einschnitt in Ihr Leben. Was stürmt da nicht alles auf Sie ein? Neue Stadt, eigene Wohnung, fremde Leute, wenig Geld. Und dann sollen Sie damit fast alleine fertig werden? Das müssen Sie gar nicht! Wir bieten Ihnen Orientierungs- und Entscheidungshilfen.
Sie können mit allen Fragen zu uns kommen – wir beraten kostenlos, anonym und auch auf Englisch (Videoberatung, telefonisch, E-Mail, persönlich vor Ort).
In welchen Fällen helfen wir?
Bei Exmatrikulation oder Widerruf der Einschreibung vor Beginn des Semesters, für das der Beitrag bereits geleistet wurde, wird Ihnen dieser zurückerstattet. Dafür müssen Sie das unten stehende Formular ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und beim Studentenwerk einreichen. Reichen Sie dieses nicht bis zum Ende des Semesters ein, für das der Beitrag gezahlt wurde, erlischt Ihr Anspruch auf Erstattung. Zudem besteht kein Anspruch auf anteilige Rückzahlung.
Bitte beachten Sie: Der jeweilige Nachweis des Befreiungsgrundes ist unbedingt mit einzureichen.
Sie haben die Möglichkeit, von der Beitragspflicht für ein oder mehrere Semester ausgenommen zu werden. Jedoch gilt dies nur für Studierende, die beurlaubt sind wegen: Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes, Krankheit, eines Auslandsstudiums oder eines dem Studium förderlichen Auslandsaufenthaltes (Das gilt nur, wenn der Auslandsaufenthalt nachweislich mindestens 5 Monate dauert innerhalb eines regulären Semesters.)
Sie müssen den Antrag vor Fälligkeit des Betrages schriftlich bei uns vorlegen. Dieser muss den Nachweis enthalten, dass für den beantragten Zeitraum keine sozialen Leistungen des Studentenwerks in Anspruch genommen werden. Bei einer Befreiung wegen Krankheit ist zusätzlich durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen, dass ein ordnungsgemäßes Studium nicht möglich ist.
Bitte beachten Sie: Der jeweilige Nachweis des Befreiungsgrundes ist unbedingt mit einzureichen.
Antragsformular auf Befreiung von der Semesterbeitragspflicht
Beratung
Der Zugang zu einer Hochschule hängt von mehr als nur vom Notendurchschnitt ab. Wir möchten Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen den Weg ins Studium erleichtern. Sprechen Sie uns an!
Barrierefreies Wohnen
Wir haben an allen drei Hochschulstandorten barrierefreien Wohnraum.
Publikation "Studium und Behinderung"
In der Broschüre vom Deutschen Studierendenwerk e.V. (DSW) finden Sie praktische Tipps für die Vorbereitung auf das Studium, die Studienphase und auch zum Berufseinstieg. Außerdem beschreibt sie Kernpunkte wie die Finanzierung des Studiums und eventuelle Nachteilsausgleiche zum Beispiel bei Prüfungen. Zudem bietet das Handbuch einen Überblick über spezielle Hilfs- und Beratungsangebote, Informationsquellen und wichtige Ansprechpartner*innen für Behinderte an den einzelnen Hochschulen. Auf den Seiten des DSW können Sie die Publikation kostenlos herunterladen oder bestellen.
Newsletter
Die IBS gibt auch regelmäßig einen Newsletter heraus. Kurz und bündig informiert er über Aktuelles und Relevantes zum Thema "Studium und Behinderung" aus Hochschulen, Studentenwerken, Politik, Medien und kündigt Veranstaltungen an.
best2 - beeinträchtigt studieren
Infobroschüre des DSW mit Daten zur Situation von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung (2018).
Beauftragte für Studierende mit Behinderung der Hochschulen
Universität Potsdam
Fachhochschule Potsdam
Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF
Technische Hochschule Brandenburg
Technische Hochschule Wildau
Wenn etwas dazwischen kommt: Job weg? Kein BAföG (mehr)? Nicht immer ist der Lebensunterhalt bis zum Ende des Studiums gesichert. Für diese Situationen haben wir eine Übersicht über finanzielle Hilfen für Studierende zusammengestellt.
Welche Hilfen gibt es?
Wer hat Anspruch?
Wohngeld ist eine staatliche Beihilfe zur Wohnungsmiete. Es dient nicht dem Lebensunterhalt, weshalb Sie auch regelmäßiges Einkommen nachweisen müssen.
Studierende mit BAföG
Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG haben, können unter bestimmten Umständen einen Wohngeldanspruch geltend machen, wenn sie z.B. die Förderungshöchstdauer überschritten haben, BAföG als Volldarlehen erhalten oder durch Kinder im Haushalt in die Berechnung eingeschlossen werden. Bitte lesen Sie hierzu auch die Infos auf der Seite vom "BAföG".
Hinweis: Sie können keinen Wohngeldanspruch geltend machen, ohne dass Sie vorher einen BAföG-Antrag gestellt haben, da BAföG vorrangig ist. Sollte die Antragstellung ergeben, dass Ihre Eltern zu hohes Einkommen oder Sie als Studierender zu viel Vermögen haben, weshalb BAföG abgelehnt wird, so wird auch kein Wohngeld gezahlt.
Wie berechnet sich das Wohngeld?
Wichtige Komponenten für die Berechnung sind die Anzahl der Haushaltsmitglieder, Größe der Wohnung, Höhe der Bruttokaltmiete, das Einkommen der Haushaltsmitglieder und die Mietstufe der Region. Mit dem Wohngeldrechner können Sie sich unverbindlich die voraussichtliche Höhe des Wohngeldes ausrechnen lassen.
Wie wird Ihr Einkommen berücksichtigt?
Unter Einkommen fallen alle positiven Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuergesetzes. Studienkredite oder Darlehen stellen KEIN
Einkommen dar. Kindergeld, das von den Eltern an die Kinder weitergeleitet wird, wird jedoch als Einkommen angerechnet. Anders bei Kindern von Studierenden, die im Haushalt leben: Hier bliebt das Kindergeld unberücksichtigt.
Hinweis: Inwiefern Einkommen oder zufließendes Geld berücksichtigt werden, kann sich auf die positive Entscheidung des Wohngeldantrages auswirken. Sollte der Wohngeldantrag aufgrund zu geringen Einkommens abgelehnt werden, so empfiehlt es sich, im Rahmen der Plausibilitätsprüfung alle Einnahmen anzugeben. Hier können z.B. Darlehen anerkannt und eine finanzielle Eigenständigkeit nachgewiesen werden.
Wohngeldanträge online stellen
Wohngeldanträge vom Land Brandenburg können Sie online ausfüllen und ausdrucken. Besteht schon ein Wohngeldbezug, finden Sie die Folgeanträge (Weiterleistungs- oder Erhöhungsanträge) ebenfalls auf der Website des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL). Folgende Unterlagen benötigen Sie bei der Antragstellung:
Für eine ausführliche Beratung zum Wohngeld empfiehlt sich ein persönlicher Termin in unserer Sozialberatung.
Sie befinden sich in einer schwierigen sozialen Lage? Beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) bei Ihrer zuständigen Stadtverwaltung. Denn damit haben Sie die Möglichkeit, eine günstige Wohnung zu erhalten, die aus öffentlichen Mitteln gefördert wird.
Der WBS ist einkommensabhängig; das Kindergeld zählt aber nicht als Einkommen. Folgende Unterlagen, die die persönliche Lebenssituation betreffen, müssen Sie bei der Beantragung einreichen:
Formulare für die Antragstellung finden Sie bei Ihrer zuständigen Stadtverwaltung oder im Internet.
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel
Stadtverwaltung Wildau
Krankenversicherung
Jede Studentin und jeder Student muss vor der Einschreibung an der Hochschule nachweisen, dass sie/er krankenversichert ist. Entsprechende Bescheinigungen werden von Ihrer Krankenkasse problemlos ausgestellt.
Die günstigste Versicherungsform ist die Familienversicherung. Wenn ein Elternteil oder der Ehepartner Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, erhalten Sie als Studierender im Rahmen der Familienversicherung alle Leistungen der Krankenkasse zum Nulltarif. Studierende, für die keine Familienversicherung in Betracht kommt, müssen eine studentische Krankenversicherung abschließen. Denn bis zum 14. Fachsemester, längstens aber bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres besteht Versicherungspflicht.
Ausführliche Informationen zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten Sie beim Deutschen Studierendenwerk.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung, die unter dem Dach der gesetzlichen Krankenversicherung eingerichtet wurde, dient der Risikoabsicherung im Pflegefall. In der Regel sind Sie über die Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (zuzüglich der Zeiten von Wehr- und Zivildienst) über Ihre Eltern unentgeltlich mitversichert. Danach müssen Sie sich selbst versichern.
Freizeitunfallversicherung
Wenn Sie an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Potsdam studieren und Ihren Semesterbeitrag entrichtet haben, sind Sie unfallversichert.
Schadensanzeige zur Unfallversicherung.
Haftpflichtversicherung
Wenn Sie unmittelbar nach der Schulausbildung ein Studium aufgenommen haben und zwischenzeitlich nicht beschäftigt waren, sind Sie über die Familienhaftpflicht Ihrer Eltern mitversichert. Wehr- und Zivildienst gelten dabei nicht als Beschäftigung. Anderenfalls besteht die Möglichkeit, bei einem nur 50-prozentigen Zuschlag wieder in die Haftpflichtversicherung der Eltern aufgenommen zu werden. Der Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Hausratsversicherung
Normalerweise sind Sie über die Hausratsversicherung Ihrer Eltern mitversichert und müssen keine eigene Versicherung abschließen. Das gilt aber nur, wenn Sie am Hochschulort einen Wohnheimplatz oder einen Zweitwohnsitz haben. Leben Sie in einer eigenen Wohnung (Erstwohnsitz) am Hochschulort, sollten sich um einen entsprechenden Versicherungsschutz bemühen.
Bei vielen Unfällen besteht durch die gesetzliche Unfallversicherung kein Versicherungsschutz, daher hat das Studentenwerk Potsdam für alle Studierenden im Zuständigkeitsbereich über den Semesterbeitrag eine zusätzliche Freizeitunfallversicherung abgeschlossen, die den gesamten Freizeitbereich außerhalb der Hochschule im In- und Ausland umfasst.
Um im Schadensfall Leistungen in Anspruch nehmen zu können, ist nach dem Freizeitunfall eine schnellstmögliche Meldung über eine Schadenanzeige an das Studentenwerk Potsdam notwendig.
Die ausführlichen Informationen entnehmen Sie bitte unserem
Merkblatt zur Freizeitunfallversicherung für Studierende.
Datenschutzerklärung für Serviceleistungen der Sozialberatung
Wir nehmen den Schutz Ihrer privaten Daten sehr ernst, d.h. wir behandeln die uns anvertrauten Daten entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen streng vertraulich und gehen damit verantwortungsvoll um. Daher möchten wir Sie an dieser Stelle informieren, wie wir die Bestimmungen des Datenschutzes beim Studentenwerk Potsdam umsetzen und welche personenbezogenen Daten wir im Rahmen der Sozialberatung verarbeiten.
1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Das Studentenwerk Potsdam, Babelsberger Straße 02, 14473 Potsdam (im Text als „wir“ bezeichnet, ist Verantwortlicher im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist unter der o.g. Anschrift beziehungsweise unter datenschutz@studentenwerk-potsdam.de erreichbar.
2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung
Wir verarbeiten besondere personenbezogene Daten, die mit den Serviceleistungen der psychosozialen Beratung in Zusammenhang stehen. Das können allgemeine Daten zu Ihrer Person (wie Namen, Anschrift, Kontaktdaten, Familienstand), Angaben zu Ihrer Biografie oder beruflichen Qualifikation sein oder andere Angaben, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrem Beratungsgesuch übermitteln.
Ihre besonderen personenbezogenen Daten verarbeiten wir nur zur Erfüllung der uns gemäß § 81 Abs. 3 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) übertragenen öffentlichen Aufgaben zur Gesundheitsvorsorge, zur Versorgung oder Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich sowie zur allgemeinen Beratung und Information. Die Verarbeitung erfolgt auf folgenden gesetzlichen Grundlagen:
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit e) DSGVO. Danach ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, erforderlich ist. Die Datenverarbeitung erfolgt ferner aufgrund Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO) im Rahmen der Gesundheitsvorsorge bzw. der Versorgung oder Behandlung im Gesundheits- und Sozialbereich oder zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO).
Sollten die Daten nach Abschluss des Verfahrens ggf. zur Rechtsverfolgung erforderlich sein, kann eine Datenverarbeitung auf Basis der Voraussetzungen von Art. 6 DSGVO, insbesondere zur Wahrnehmung von berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO erfolgen. Unser Interesse besteht dann in der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen.
Nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO können wir aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten Dokumente bis zu 10 Jahren speichern.
Um Sozialberatungen und psychosoziale Beratungen per Videotelefonie durchzuführen, nutzen wir das Tool „Red Connect“. Dieses Tool ist ein Dienst der RED Medical Systems GmbH für Online-Meetings. Für Webinare und Videoveranstaltungen nutzen wir überdies das Tool „DFNconf". Dieses Tool ist wird über das Deutsche Forschungsnetz e. V. (DFN) zur Verfügung gestellt. Bei der Videoberatung werden zusätzlich neben den o.g. personenbezogenen Daten (Name, E-Mail) die IP-Adresse und Metadaten des Meetings (Termine, Ressourcen (Geräteinformationen), Zugangscode) verarbeitet. Bild- und Telefondaten sind optional. Audio- und Videoinhalte werden nur während des jeweiligen Online-Meetings verarbeitet. Datum, Uhrzeit und Dauer des der Videoberatung werden nicht von uns sondern nur bei Ihnen lokal gespeichert. Aufzeichnungen finden nicht statt, es sei denn Sie wurden vor Beginn der Videoberatung aktiv darauf hingewiesen und haben dem schriftlich zugestimmt.
3. Weitergabe von Daten
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte findet nicht statt. Interne Stellen erhalten nur Zugriff auf Daten, für deren Verarbeitung sie zuständig sind oder im Rahmen ihrer Aufgaben. Im Übrigen werden personenbezogene Daten in unserem Auftrag auf Basis von Verträgen nach Art. 28 DSGVO verarbeitet, die sicherstellen, dass die Datenverarbeitung in zulässiger Weise erfolgt. Eine Übermittlung in ein Drittland findet nicht statt und ist auch nicht beabsichtigt. Die für den Betrieb der Videoberatungstools eingesetzten technischen Dienstleister (RED Medical Systems GmbH und Deutsches Forschungsnetz e.V.) sind ebenfalls Empfänger von Daten. Mit diesen wurde ebenfalls ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen, der den Anforderungen von Art. 28 DSGVO entspricht. Die Dienstleister tragen insbesondere Sorge dafür, dass alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit nach Art. 32 DSGVO eingehalten werden.
4. Ihre Rechte
Sie haben das Recht:
• gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen;
• gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen;
• gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
• gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
• gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
• gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
• gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Unternehmenssitzes wenden
• gemäß 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden und Gründe für Ihren Widerspruch vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
5. Erforderlichkeit des Bereitstellens personenbezogener Daten
Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist weder vorgeschrieben, noch sind Sie verpflichtet, diese bereitzustellen. Allerdings ist die Bereitstellung Ihrer Daten für eine umfassende und auf Sie zugeschnittene psychosoziale Beratung erforderlich. Das heißt, soweit Sie uns keine personenbezogenen Daten für die Beratung bereitstellen, kann Ihr Servicegesuch nicht ordnungsgemäß bearbeitet werden.
6. Keine automatisierte Entscheidungsfindung
Es findet keine automatisierte Entscheidung im Einzelfall im Sinne des Art. 22 DSGVO statt.
Wir bieten zusätzlich eine Videoberatung über den zertifizierten Anbieter "Red Connect" an. Sofern Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, geben Sie das bitte bei der Kontaktaufnahme an.
Wir bieten zusätzlich eine Videoberatung über den zertifizierten Anbieter "Red Connect" an. Sofern Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, geben Sie das bitte bei der Kontaktaufnahme an.