Von Studierenden für Studierende: Kulturelle & soziale Projekte

Stellen Sie bei uns Ihren Antrag auf Projektförderung!

Viele Studierende engagieren sich ehrenamtlich in den verschiedensten Projekten. Dabei müssen sie oft knapp kalkulieren, um ihr Vorhaben überhaupt realisieren zu können. Das Studentenwerk Potsdam fördert kulturelle und soziale Projekte von Studierenden für Studierende.

Bitte lesen Sie vor der Beantragung eines Projekts die Richtlinie zur Mittelvergabe aus Semesterbeiträgen an Studierende und studentische Projekte. Den vollständigen Projektantrag schicken Sie mit den entsprechenden Unterlagen bitte an presse(at)studentenwerk-potsdam.de.

Studierende an Hochschulen in unserem Zuständigkeitsbereich oder deren Studierendenvertretungen (AStA bzw. Studierendenrat) können Projektgelder beantragen.

Das Studentenwerk Potsdam fördert kulturelle und soziale studentische Projekte außerhalb der Lehrveranstaltungen. Diese sollten von Studierenden für Studierende gemacht sein. Projekte, welche vorrangig im Rahmen von Hochschulveranstaltungen entstehen und umgesetzt werden, können wir nicht fördern.

Zuletzt förderten wir z.B.:

  • Sehsüchte - International Student Film Festival (Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF)
  • Golm rockt (Universität Potsdam)
  • Deutsche Fußballmeisterschaft der Mathematiker (Universität Potsdam)
  • Campusfest (Technische Hochschule Brandenburg)
  • Löffelball (Technische Hochschule Wildau)

Bei einer Antragssumme von bis zu 1.500 € entscheidet die Geschäftsführung des Studentenwerks jederzeit über den Projektantrag. Bei größeren Summen stimmt der Verwaltungsrat in der Verwaltungsratssitzung darüber ab. Bitte bedenken Sie bei der Beantragung, dass der Verwaltungsrat nur dreimal jährlich tagt und die Unterlagen sechs Wochen vor Sitzungstermin bei uns eingegangen sein müssen.

Nächste Sitzung des Verwaltungsrats: 20.11.2023

Abgabefrist für studentische Projektanträge (mehr als 1.500 €): 09.10.2023

Wenn Sie ein Projekt beantragen möchten, berücksichtigen Sie bitte die Richtlinie zur Mittelvergabe aus Semesterbeiträgen an Studierende und studentische Projekte. Den Projektantrag schicken Sie mit den entsprechenden Unterlagen an presse[at]studentenwerk-potsdam.de.

Es wird benötigt:

  • Anschreiben (mit Namen der Antragsstellenden bzw. der Studierendenvertretung, Absenderadresse, Zuordnung zur Hochschule, Projektbezeichnung, Projektzeitraum, Unterschrift der Projektverantwortlichen),
  • Projektbeschreibung,
  • Finanzierungsplan mit einer Darstellung der Ein- und Ausnahmen (wichtig: grundsätzlich  empfiehlt es sich, in die Projektfinanzierung auch die jeweilige Hochschule mit einzubeziehen),
  • Befürwortungsschreiben der Studierendenvertretung (AStA bzw. Studierendenrat)

Der Einkauf von Speisen und Getränken kann nicht durch das Studentenwerk gefördert werden

Die finanzielle Unterstützung von Projekten durch das Studentenwerk ist in der Öffentlichkeit zu nennen bzw. darzustellen. (z. B. Einsatz des Logos, Nennung des Förderers). Sollte es hier zu Versäumnissen kommen, besteht die Möglichkeit, von der bereits zugesagten Summe 10% abzuziehen.

Wir bitten zudem um eine kurze Evaluation des Projekts (digital an presse[at]studentenwerk-potsdam.de). Evaluiert werden sollten die Besucherzahlen, die Finanzierung, eventuelles Medienecho, Rückmeldungen der Besucher, etc.

Die Abrechnung der bewilligten Projektmittel soll zeitnah, spätestens jedoch zwei Monate nach Beendigung des Projektes erfolgen.

Für die Abrechnung der Projektmittel benötigt das Studentenwerk Potsdam

1. Eine tabellarische Aufstellung aller Ausgaben

  •  laufende Nummerierung
  • kurze Bezeichnung der Ausgaben (Wofür?)
  • Bezeichnung der Empfänger       
  • das Datum der Zahlung 
  • die Art der Zahlung (bar, Überweisung, Kreditkarte, PayPal usw.)
  • die Angabe der Summe aller Zahlungsbeträge
  • die Unterschrift des Projektverantwortlichen unter der Liste

2. Folgende Anlagen zu der tabellarischen Aufstellung

  • Originalbelege (bzw. Kopien, wenn Originale nicht vorliegen) für alle Positionen, versehen mit der laufenden Nummer aus der tabellarischen Aufstellung
  • Einen Zahlungsnachweis für jede Position

- Quittungen bei Barzahlungen mit Unterschrift des Empfängers

- Kopie des Kontoauszuges/des Online-Überweisungsauftrages

- Kreditkarten- bzw. PayPal-Abrechnung

Bei Bedarf können die Originalbelege nach der Prüfung wieder an die Projektverantwortlichen zurückgesendet werden.

Bei Fragen zur Projektabrechnung wenden Sie sich bitte an Jan Krauzig.

Datenschutzerklärung Projektförderung

Wir nehmen den Schutz Ihrer privaten Daten sehr ernst, d.h. wir behandeln die uns anvertrauten Daten entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen streng vertraulich und gehen damit verantwortungsvoll um. Daher möchten wir Sie an dieser Stelle informieren, wie wir die Bestimmungen des Datenschutzes beim Studentenwerk Potsdam umsetzen und welche personenbezogenen Daten wir während des Verfahrens zur Befreiung und Rückzahlung Ihres Semesterbeitrages verarbeiten.

1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragte

Das Studentenwerk Potsdam, Babelsberger Straße 02, 14473 Potsdam (im Text als „wir“ bezeichnet, ist Verantwortlicher im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Unser betrieblicher Datenschutzbeauftragter ist unter datenschutz@studentenwerk-potsdam.de erreichbar.

2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung

Wir verarbeiten Daten, die mit Ihrem Antrag auf Förderung eines studentischen Projektes im sozialen, gesundheitlichen oder kulturellen Bereich in Zusammenhang stehen, um die Voraussetzungen für den Antrag zu prüfen und Zahlungen vorzunehmen. Werden die notwendigen Daten von Ihnen nicht bereitgestellt, besteht keine Möglichkeit eine Entscheidung in der Sache zu treffen und Zuschüsse auszuzahlen.

Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten wir nur zu dem oben genannten Zweck und allein in dem Umfang, wie es für die Entscheidung erforderlich ist. Rechtsgrundlagen sind dabei § 81 Abs. 3 Brandenburgisches Hochschulgesetz, die Satzung und die Beitragsordnung des Studentenwerkes Potsdam sowie die Richtlinie zur Mittelvergabe aus Semesterbeiträgen an Studierende und studentische Projekte.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit e) DSGVO. Danach ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, erforderlich ist.

Sollten die Daten nach Abschluss des Verfahrens ggf. zur Rechtsverfolgung erforderlich sein, kann eine Datenverarbeitung auf Basis der Voraussetzungen von Art. 6 DSGVO, insbesondere zur Wahrnehmung von berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO erfolgen. Unser Interesse besteht dann in der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen.

Nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO können wir aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten Dokumente bis zu 10 Jahren speichern.

3. Weitergabe von Daten an Dritte

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Im Übrigen werden personenbezogene Daten in unserem Auftrag auf Basis von Verträgen nach Art. 28 DSGVO verarbeitet, die sicherstellen, dass die Datenverarbeitung in zulässiger Weise erfolgt. Eine Übermittlung in ein Drittland findet nicht statt und ist von uns auch nicht beabsichtigt.

4. Ihre Rechte

Sie haben das Recht:

• gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit uns gegenüber zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen;

• gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen.

• gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;

• gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;

• gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;

• gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und

• gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde unseres Unternehmenssitzes wenden. Das ist die

Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

Stahnsdorfer Damm 77

14532 Kleinmachnow

Telefon: 033203/356-0

Telefax: 033203/356-49

E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de

• gemäß 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden und Gründe für Ihren Widerspruch vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.

5. Keine automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidung im Einzelfall im Sinne des Art. 22 DSGVO statt, d.h. die Entscheidung über Ihren Antrag auf Förderung eines studentischen Projektes beruht nicht ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung.

Kontakt

Josephine Kujau
Leiterin Öffentlichkeitsarbeit und Internationales
Raum: 4.60
+49 331 3706-250
+49 331 3706-125
Babelsberger Straße 2
14473
Potsdam