Studium und Arbeit unter einen Hut bringen

Unsere Jobvermittlung hilft Ihnen dabei

 

  • Fragen zu Sozialversicherung & Nebeneinkünften? Sie kommen aus dem Ausland und haben Fragen zu Sozialversicherungsausweis und Steuer-ID? Unsere Sozialberatung hilft weiter!

1. An einer unserer Hochschulen studieren
Wenn Sie an einer der folgenden Hochschulen studieren, können Sie unser Angebot nutzen:

  • Universität Potsdam
  • Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF
  • Fachhochschule Potsdam
  • Technische Hochschule Brandenburg
  • Technische Hochschule Wildau

2. Online registrieren
Nutzen Sie hierzu unser Anmeldeformular für die Jobvermittlung (DE).

Erforderliche Dokumente:

  • aktuelle Studienbescheinigung
  • Kopie Studierendenausweis
  • ggf. Arbeitserlaubnis bei internationalen Studierenden

Fragen zur Anmeldung oder Probleme bei der Registrierung?

Wenden Sie sich an uns, gerne beraten wir Sie. 

3. Nebenjob suchen
Wenn uns alles vorliegt, suchen Sie sich in unserem Jobportal den Nebenjob aus, der zu Ihnen passt. Anschließend erhalten Sie die Kontaktdaten des Arbeitgebers von uns per Mail in Form eines Vermittlungsscheins und schon können Sie sich bewerben. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

4. Feedback erwünscht
Hatten Sie bei Ihrer Bewerbung Erfolg? Wir möchten unseren Service stetig verbessern und freuen uns über Ihr kurzes Feedback zum Vermittlungsstand: jobs[at]studentenwerk-potsdam.de.

5. Von der Jobvermittlung abmelden
Wenn Sie bei der Jobvermittlung angemeldet bleiben möchten, schicken Sie uns bitte mit Beginn jedes neuen Semesters eine aktuelle Studienbescheinigung. Sonst werden Ihre Daten aus unserem System gelöscht. Sie müssen sich bei anhaltendem Interesse wieder neu registrieren. Je genauer Ihre Angaben sind, desto besser können wir Sie vermitteln. Die Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Jobvermittlung erhoben und gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Siehe hierzu auch die Datenschutzbestimmung am Seitenende.

Sie haben sich exmatrikuliert? Bitte informieren Sie uns über Ihre Exmatrikulation. So können wir Sie aus der Jobvermittlung abmelden und Ihre Daten werden gelöscht.

Sozialversicherung, Einkommenssteuer, Arbeitsrecht?
Bevor es mit dem studentischen Nebenjob losgehen kann,
sollten Sie sich zu diesen Themen informieren.

Ausführliche Informationen finden Sie hier:

Deutsches Studierendenwerk (DE | EN)
Minijobzentrale (DE)
Students at Work  (DE | EN | FR | ES)

Für arbeitsrechtsrechtliche Fragestellungen nutzen Sie bitte auch die
Jobberatung des DGB und AStA der Universität Potsdam.

  • Chipkarte der Krankenversicherung
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Sozialversicherungsausweis
  • Bankverbindung
  • Personalausweis oder Pass, ggf. mit Aufenthaltstitel
  • Zeugnisse und Arbeitsproben (sofern von Arbeitgeber*in gewünscht)
  • Bei Honorarjobs wird eine gesonderte Steuernummer benötigt
     

Ich komme aus einem Drittstaat (Nicht-EU/EWR-Land)

In der Regel können Sie im Jahr 140 volle oder 280 halbe Tage arbeiten (gilt seit dem 01.03.2024), ohne dafür eine Genehmigung einzuholen. Dies hängt vom jeweiligen Aufenthaltstitel ab, dazu beraten wir sie gerne. Tätigkeiten, die diese Grenze überschreiten, müssen Sie mit der Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit abstimmen.

  • Wissenschaftliche oder studentische Hilfstätigkeiten können zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden, müssen aber mit der zuständigen Ausländerbehörde abgesprochen werden.
  • Selbständige Tätigkeiten sind nur in Ausnahmen in geringem Umfang möglich (z.B. als Dolmetscher*in oder als Sprachlehrer*in).
  • Praktika zählen ebenfalls als reguläre Arbeit – selbst dann, wenn das Praktikum unbezahlt ist! Ausnahmen sind so genannte Pflichtpraktika, die verpflichtender Bestandteil Ihres Studiums sind. Handelt es sich nicht um ein Pflichtpraktikum, wird jeder Tag im Praktikum von Ihrem 140 Tage-Guthaben abgezogen. Sie benötigen die Zustimmung der Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit für ein Praktikum, wenn Sie bereits 140 Tage gearbeitet haben.

Besuchen Sie einen Sprachkurs oder studieren im Studienkolleg? Dann dürfen Sie nur unter folgenden Voraussetzungen arbeiten:

  • die Arbeit liegt in der vorlesungsfreien Zeit
  • Sie haben eine Zustimmung von der Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit

Ich komme aus einem EU- oder EWR-Land

Sie haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Die folgenden Einrichtungen helfen Ihnen beim Start in die Selbständigkeit:

Datenschutzerklärung Jobvermittlung

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Studentischen Jobvermittlung. Wir nehmen den Schutz Ihrer privaten Daten sehr ernst und behandeln die uns anvertrauten Daten entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen streng vertraulich und gehen damit verantwortungsvoll um. Daher möchten wir Sie an dieser Stelle informieren, wie wir die Bestimmungen des Datenschutzes beim Studentenwerk Potsdam umsetzen und welche personenbezogenen Daten wir im Rahmen der Studentischen Jobvermittlung verarbeiten.

1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Das Studentenwerk Potsdam, Babelsberger Straße 02, 14473 Potsdam (im Text als „wir“ bezeichnet, ist Verantwortlicher im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“). Unser betrieblicher Datenschutzbeauftragter ist unter der o.g. Anschrift beziehungsweise unter datenschutz[at]studentenwerk-potsdam.de erreichbar.

2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung

Die Tätigkeit der Jobvermittlung des Studentenwerkes ist auf die Vermittlung von Arbeitsangeboten an Studierende der Hochschulen in Brandenburg, Potsdam und Wildau beschränkt. Wir verarbeiten daher nur Daten, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf Jobvermittlung übermittelt haben. Das sind Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Nationalität, Qualifikation, Hochschule, Studienfach, Matrikel, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse, die Immatrikulationsbescheinigung und bei Studierenden aus Nicht-EU-Staaten: Aufenthaltstitel, Dauer der Arbeitserlaubnis und Arbeitserlaubnis. Die Jobvermittlung erfolgt in der Regel online über das Jobportal unserer Webseite.

Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten wir nur zum Zweck der Studentischen Jobvermittlung. Rechtsgrundlage ist dabei Art. 6 Abs. 1 lit b) DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrages oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Soweit wir für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eine Einwilligung einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO als Rechtsgrundlage.

Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Das ist insbesondere der Fall, wenn Sie unsere Vermittlungsdienste nicht mehr in Anspruch nehmen wollen. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.

3. Weitergabe von Daten an Dritte

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Die Daten werden intern gespeichert und an Empfänger innerhalb des Studentenwerkes Potsdam weitergegeben. Grundsätzlich erhalten die Studierenden die Kontaktdaten der Arbeitgeber zum Zwecke der selbstständigen Kontaktaufnahme. Es kann aber auch die Weitergabe der Daten der Studierenden an Arbeitgeber erfolgen. Eine Übermittlung in ein Drittland findet weder statt, noch ist diese von uns beabsichtigt.

4. Ihre Rechte

Sie haben das Recht:

• gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit uns gegenüber zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung und damit die Aufgabe der Jobvermittlung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen;

• gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen.

• gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;

• gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;

• gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;

• gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und

• gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder des mutmaßlichen Verstoßes oder unseres Unternehmenssitzes wenden;

• gemäß 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden und Gründe für Ihren Widerspruch vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.

Bei der Ausübung Ihrer Rechte, die nicht in schriftlich Form erfolgt, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir ggf. Nachweise von Ihnen verlangen, die belegen, dass Sie die Person sind, für die Sie sich ausgeben.

5. Keine automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidung im Einzelfall gem. Art. 22 DSGVO statt, das heißt, die Entscheidung über Ihr Begehren auf Jobvermittlung beruht nicht ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung


Kontakt

Karolin Behrens-Kozur
Sozialberaterin
Raum: 4.21
+49 331 3706-254
Babelsberger Straße 2
14473
Potsdam
Katrin Steffen
Sozialberaterin
Raum: 4.19
+49 331 3706-251
Babelsberger Straße 2
14473
Potsdam