200 € Energiepreispauschale noch bis 30. September online beantragen

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Beantragung der Einmalzahlung auf www.einmalzahlung200.de

Im November 2022 hat das Bundeskabinett eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 € für Studierende nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) beschlossen.

Seit 15. März 2023 ist der Antrag auf ebendiese Einmalzahlung bundesweit möglich, bisher wurden über 2.670.00 Anträge erfolgreich eingereicht und die Energiepauschale ausgezahlt. Etwa 30 % der Studierenden haben die 200 € noch nicht abgerufen (Stand: Juni 2023).

Der Antrag für die Einmalzahlung kann noch bis zum 30. September 2023 auf www.einmalzahlung200.de gestellt werden. Auf der Seite gibt es umfangreiche FAQs. Für die Anmeldung ist in den meisten Fällen ein BundID-Konto nötig. Voraussetzung für ein BundID-Konto ist ein Online-Ausweis oder ein persönliches Elster-Zertifikat. Außerdem sind individuelle Zugangsdaten erforderlich. Diese wurden von den Hochschulen an die Studierenden unaufgefordert übermittelt.

Alle Studierenden, die zum 01.12.2022 an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren, haben Anspruch auf die Einmalzahlung – dazu gehören auch:

  • Teilzeitstudierende
  • Promotionsstudierende
  • Studierende aus dem Ausland
  • Erwerbstätige Studierende (im Minijob, als Werkstudent*in oder im bezahlten Praktikum), die die Energiepreispauschale für Arbeitnehmer*innen erhalten haben, ausgezahlt vom Arbeitgeber

Zudem müssen die Studierenden ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, folglich steht also auch internationalen Studierenden die Einmalzahlung zu.

Auf die Einmalzahlung werden keine Steuern und Abgaben fällig. Zudem wird sie nicht auf das Kindergeld oder den Sozialversicherungsbeitrag angerechnet.

Alle Studierenden, die die Einmalzahlung noch nicht beantragt haben, sollten dies bis zum 30. September nachholen, das Portemonnaie freut sich!

 

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