Das Studentenwerk Potsdam bietet mit seinen vielfältigen sozialen Angeboten die Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium. Wir versorgen über 33.000 Studierende in Potsdam, Brandenburg an der Havel und Wildau. Sei es die Bereitstellung von günstigem Wohnraum, Hilfestellung bei Fragen zum BAföG-Antrag, das Angebot eines gesunden Mittagessens, Beratung in schwierigen Zeiten oder die Vermittlung eines Jobs – wir sind für Sie da!
Das Studentenwerk Potsdam ist zuständig für die:
Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF
Technische Hochschule Brandenburg
ESAB Fachhochschule für Sport und Management Potsdam (nur BAföG)
Theologische Hochschule Elstal (nur BAföG)
HMU Health and Medical University Potsdam (nur BAföG)
Medizinische Hochschule Brandenburg Theodor Fontane (nur BAföG)
Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam (nur BAföG und psychosoziale Beratung)
Fachhochschule XU Exponential University of Applied Sciences (nur BAföG)
University of Europe for Applied Sciences (nur BAföG, Sozial- und psychosoziale Beratung)
Gisma University of Applied Sciences (nur BAföG)
Hochschule Döpfer - University of Applied Sciences (nur BAföG)
GU Deutsche Hochschule für angewandte Wissenschaften (nur BAföG)
Auf der Grundlage der Verordnung über die Errichtung von Studentenwerken vom 18.09.1990 nahmen wir als Studentenwerk Potsdam zum 01.01.1991 unsere Arbeit auf. Wir sind eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht auf Selbstverwaltung. Unsere Organe und Gremien sind: Verwaltungsrat, Geschäftsführung, Personalrat, Mensaausschuss.
Unseren ersten Hauptsitz hatten wir in der Breiten Straße 9-11. Anschließend zogen wir in die Friedrich-Ebert-Straße, um letztlich in den Bahnhofspassagen Potsdam (Babelsberger Straße 2) unseren Platz zu finden.
Die Geschichte der ersten deutschen Studentenwerke geht bis ins Jahr 1921 zurück.
Wir optimieren stetig unsere Arbeitsprozesse, um unseren Studierenden ein Umfeld zu schaffen, in dem sie erfolgreich studieren können. In verschiedenen Organen und Gremien treten wir regelmäßig in Dialog mit Hochschulangehörigen, der Studierendenschaft und weiteren Akteur*innen. Dieser Austausch ermöglicht es uns, als Studentenwerk Potsdam zukunftsfähig und modern zu bleiben.
Der Verwaltungsrat berät und entscheidet in Angelegenheiten des Studentenwerks von grundsätzlicher Bedeutung, soweit durch dieses Gesetz oder die Satzung nichts anderes bestimmt ist. Ihm obliegen insbesondere:
Stimmberechtigte Verwaltungsratsmitglieder
Verwaltungsratsmitglieder mit beratender Stimme
Geschäftsführer des Studentenwerks Potsdam
Peter Heiß
Nächste Sitzung: 20.11.2023
Abgabefrist für studentische Projektanträge: 08.10.2023
Im Mai 2002 hat das Studentenwerk den Mensa-Ausschuss ins Leben gerufen. Damit wurde ein Gremium geschaffen, das einerseits die Mensagäste und andererseits die Mensamitarbeiter*innen zusammenführt. Aktuelle Fragen, z.B. zur Lebensmittelsicherheit, zum Speisenangebot und zur -qualität, zum Einkaufsmanagement sowie Wünsche und Anregungen werden in diesem Kreis diskutiert.
Auf Einladung des Geschäftsführers des Studentenwerks tagt der Mensa-Ausschuss einmal pro Jahr an jeder Hochschule. Er setzt sich aus Mitgliedern der Studierendenparlamente und ASten, weiteren Hochschulgästen (z.B. Beschäftigte), den Mensaleiter*innen der Hochschulstandorte, der Leiterin der Abteilung Mensen und Cafeterien und den Zentraleinkäufer*innen zusammen.
Vorsitzende: Manuela Jannasch
Der Personalrat setzt sich für die Belange aller Beschäftigten ein. Seine Aufgabe ist es, deren Interessen und Anliegen zu vertreten. Sieben gewählte Mitglieder stehen im konstruktiven Dialog mit der Geschäftsleitung, wenn es um studentenwerksinterne Abläufe und dienstliche Regelungen gehrt Der Personalrat führt regelmäßig ordentliche Sitzungen durch, bei denen Themen wie z.B. Neueinstellungen, Entfristungen und betriebsinterne Prozesse thematisiert werden.
Der Personalrat kann per E-Mail kontaktiert werden.
Finanziert werden unsere Aufgaben zum einen aus eigenen Erträgen der Mensen, Cafeterien und Wohnanlagen, um nur die größten Bereiche zu nennen; zum anderen aus einer Finanzhilfe des Landes Brandenburg und aus dem Semesterbeitrag der Studierenden. Das Geld wird zur Finanzierung der Kernaufgaben des Studentenwerks verwendet. Darüber hinaus werden auch Maßnahmen bzw. Projekte zur sozialen, gesundheitlichen, sportlichen und kulturellen Betreuung, Beiträge an Verbände und an die Freizeitunfallversicherung der Studierenden, der Darlehenfonds des Studentenwerks Potsdam (Härtefalldarlehen, Studienabschlussdarlehen) sowie Zuwendungen für Studierende finanziert, die unverschuldet in Not geraten sind. Wann und wo diese Beiträge zu entrichten sind und wer von der Beitragszahlung befreit wird, ist in der Beitragsordnung des Studentenwerks Potsdam festgelegt.
Wir erheben von allen Studierenden einen Studentenwerksbeitrag in Höhe von 50 Euro pro Semester. Dieser wird bei Ihrer Immatrikulation, Rückmeldung oder Beurlaubung durch die jeweils zuständige Hochschule eingezogen.
Wofür geben wir Ihr Geld aus? Und was haben Sie davon?
Mit Ihrem Beitrag bezahlen Sie unseren Service, der allen Studierenden gleichermaßen zugutekommt. Mit den angebotenen Leistungen erfüllen wir unseren sozialen Auftrag.
Mehr erfahren:
Mit dem Studentenwerksbeitrag finanzieren wir:
Sie möchten eine Rückerstattung des Studentenwerksbeitrags beantragen oder sich von der Beitragspflicht befreien lassen? Dann wenden Sie sich bitte an die Sozialberatung.
Wir bieten zusätzlich eine Videoberatung über den zertifizierten Anbieter "Red Connect" an. Sofern Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, geben Sie das bitte bei der Kontaktaufnahme an.
Als Anstalt des öffentlichen Rechts halten wir uns bei der Ausschreibung und der Vergabe von Aufträgen an die einschlägigen öffentlich rechtlichen Vergabe- und Vertragsordnungen.
Unsere aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg.