Studentenwerk Potsdam

Für alle Fragen außerhalb des Hörsaals

Das Studentenwerk Potsdam bietet mit seinen vielfältigen sozialen Angeboten die Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium. Wir versorgen über 33.000 Studierende in Potsdam, Brandenburg an der Havel und Wildau. Sei es die Bereitstellung von günstigem Wohnraum, Hilfestellung bei Fragen zum BAföG-Antrag, das Angebot eines gesunden Mittagessens, Beratung in schwierigen Zeiten oder die Vermittlung eines Jobs – wir sind für Sie da!

Auf der Grundlage der Verordnung über die Errichtung von Studentenwerken vom 18.09.1990 nahmen wir als Studentenwerk Potsdam zum 01.01.1991 unsere Arbeit auf. Wir sind eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht auf Selbstverwaltung. Unsere Organe und Gremien sind: Verwaltungsrat, Geschäftsführung, Personalrat, Mensaausschuss.

Unseren ersten Hauptsitz hatten wir in der Breiten Straße 9-11. Anschließend zogen wir in die Friedrich-Ebert-Straße, um letztlich in den Bahnhofspassagen Potsdam (Babelsberger Straße 2) unseren Platz zu finden.

Die Geschichte der ersten deutschen Studentenwerke geht bis ins Jahr 1921 zurück.

 

Wir optimieren stetig unsere Arbeitsprozesse, um unseren Studierenden ein Umfeld zu schaffen, in dem sie erfolgreich studieren können. In verschiedenen Organen und Gremien treten wir regelmäßig in Dialog mit Hochschulangehörigen, der Studierendenschaft und weiteren Akteur*innen. Dieser Austausch ermöglicht es uns, als Studentenwerk Potsdam zukunftsfähig und modern zu bleiben.

Aufgaben & Ziele:

Der Verwaltungsrat berät und entscheidet in Angelegenheiten des Studentenwerks von grundsätzlicher Bedeutung, soweit durch dieses Gesetz oder die Satzung nichts anderes bestimmt ist. Ihm obliegen insbesondere:

  • die Aufstellung von Grundsätzen über die Tätigkeit des Studentenwerks und die Entwicklung seiner Einrichtungen,
  • der Erlass der Satzung und der Beitragsordnung sowie die Festsetzung der Beitragshöhe,
  • der Erlass der Ordnungen über die Nutzung der vom Studentenwerk betriebenen Einrichtungen,
  • die Wahl der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers sowie ihre oder seine Bestellung und Abberufung nach Zustimmung des zuständigen Mitglieds der Landesregierung,
  • die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplanentwurf sowie die Kontrolle der Einhaltung des Wirtschaftsplanes,
  • die Entgegennahme und Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers und
  • die Zustimmung zum Erwerb, zur Veräußerung, zur Belastung von Grundstücken und Grundstücksrechten, zur Aufnahme von Darlehen und zur Übernahme von Bürgschaften, soweit es sich nicht um laufende Geschäfte handelt.

Verwaltungsratsbeschlüsse:

2024

2023

2022

2021

Mitglieder:

Stimmberechtigte Verwaltungsratsmitglieder

  • Prof. Dr. Bernd Schmidt (Universität Potsdam, Verwaltungsratsvorsitzender)
  • Tilman Kolbe (Universität Potsdam, Student)
  • Matthias Weingärtner (Universität Potsdam, Student)
  • Luisa Vallbracht (Fachhochschule Potsdam, Studentin)
  • Gerlinde Reich (Fachhochschule Potsdam, Kanzlerin)
  • Hannes Raphael (Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF, Student)
  • Dr. Andreas Mues (Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF, Kanzler)
  • Willy Seemann (Technische Hochschule Brandenburg, Student)
  • Prof. Dr. Andreas Wilms (Technische Hochschule Brandenburg, Präsident)
  • Paula Schneegaß (Technische Hochschule Wildau, Studentin)
  • Thomas Lehne (Technische Hochschule Wildau, Kanzler)
  • Dr.Jan-Hauke Plaßmann (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg)
  • Prof. Dr. Christian Stegmann (Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY, Direktor für den Bereich Astroteilchenphysik), Person des öffentlichen Lebens mit einschlägigen Fachkenntnissen auf wirtschaftlichem, rechtlichem und sozialem Gebiet

Verwaltungsratsmitglieder mit beratender Stimme

  • Hendrik Woithe (Universität Potsdam, Kanzler)
  • Steffen Kissinger (Technische Hochschule Brandenburg, Kanzler)
  • Jörg Lippmann (Studentenwerk Potsdam, Vertreter der Bediensteten des Studentenwerks Potsdam)

Geschäftsführer des Studentenwerks Potsdam

Peter Heiß

Termine Verwaltungsratssitzungen 2024

Nächste Sitzung: 24.06.2024

Abgabefrist für studentische Projektanträge: 13.05.2024

Aufgaben, Ziele & Mitglieder


Im Mai 2002 hat das Studentenwerk den Mensa-Ausschuss ins Leben gerufen. Damit wurde ein Gremium geschaffen, das einerseits die Mensagäste und andererseits die Mensamitarbeiter*innen zusammenführt. Aktuelle Fragen, z.B. zur Lebensmittelsicherheit, zum Speisenangebot und zur -qualität, zum Einkaufsmanagement sowie Wünsche und Anregungen werden in diesem Kreis diskutiert.

Auf Einladung des Geschäftsführers des Studentenwerks tagt der Mensa-Ausschuss einmal pro Jahr an jeder Hochschule. Er setzt sich aus Mitgliedern der Studierendenparlamente und ASten, weiteren Hochschulgästen (z.B. Beschäftigte), den Mensaleiter*innen der Hochschulstandorte, der Leiterin der Abteilung Mensen und Cafeterien und den Zentraleinkäufer*innen zusammen.


Vorsitzende: Manuela Jannasch

Der Personalrat setzt sich für die Belange aller Beschäftigten ein. Seine Aufgabe ist es, deren Interessen und Anliegen zu vertreten. Sieben gewählte Mitglieder stehen im konstruktiven Dialog mit der Geschäftsleitung, wenn es um studentenwerksinterne Abläufe und dienstliche Regelungen gehrt Der Personalrat führt regelmäßig ordentliche Sitzungen durch, bei denen Themen wie z.B. Neueinstellungen, Entfristungen und betriebsinterne Prozesse thematisiert werden.

Der Personalrat kann per E-Mail kontaktiert werden.

Finanziert werden unsere Aufgaben zum einen aus eigenen Erträgen der Mensen, Cafeterien und Wohnanlagen, um nur die größten Bereiche zu nennen; zum anderen aus einer Finanzhilfe des Landes Brandenburg und aus dem Semesterbeitrag der Studierenden. Das Geld wird zur Finanzierung der Kernaufgaben des Studentenwerks verwendet. Darüber hinaus werden auch Maßnahmen bzw. Projekte zur sozialen, gesundheitlichen, sportlichen und kulturellen Betreuung, Beiträge an Verbände und an die Freizeitunfallversicherung der Studierenden, der Darlehenfonds des Studentenwerks Potsdam (Härtefalldarlehen, Studienabschlussdarlehen) sowie Zuwendungen für Studierende finanziert, die unverschuldet in Not geraten sind. Wann und wo diese Beiträge zu entrichten sind und wer von der Beitragszahlung befreit wird, ist in der Beitragsordnung des Studentenwerks Potsdam festgelegt.

 

Wir erheben von allen Studierenden einen Studentenwerksbeitrag in Höhe von 50 Euro pro Semester (ab Wintersemester 2024/25: 80 €). Dieser wird bei Ihrer Immatrikulation, Rückmeldung oder Beurlaubung durch die jeweils zuständige Hochschule eingezogen. 

Wofür geben wir Ihr Geld aus? Und was haben Sie davon?
Mit Ihrem Beitrag bezahlen Sie unseren Service, der allen Studierenden gleichermaßen zugutekommt. Mit den angebotenen Leistungen erfüllen wir unseren sozialen Auftrag.

Mehr erfahren:

Beitragsordnung

Mit dem Studentenwerksbeitrag finanzieren wir:

  • Bezahlbaren studentischen Wohnraum
  • Sanierung und Modernisierung unserer Wohnheime
  • Selbst gekochtes, preisgünstiges Essen in einer unserer Mensen
  • Studentische Projekte
  • Beiträge an Verbände und an die Freizeit-Unfallversicherung der Studierenden
  • Darlehenskasse (Härtefalldarlehen, Studienabschlussdarlehen)
  • Zuwendungen für Studierende, die unverschuldet in Not geraten sind

Sie möchten eine Rückerstattung des Studentenwerksbeitrags beantragen oder sich von der Beitragspflicht befreien lassen? Dann wenden Sie sich bitte an die Sozialberatung.

Karolin Behrens-Kozur
Sozialberaterin
Raum: 4.21
+49 331 3706-254
Babelsberger Straße 2
14473
Potsdam

Bei der Entwicklung seiner Internationalisierungsstrategie hat das Studentenwerk Potsdam vier Leitlinien im Kontext Interkulturelles und Internationales erarbeitet. Sie dienen als Orientierung bei der täglichen Arbeit, aber auch als Grundlage für strategische Entscheidungen.

Die Leitlinien stehen im Einklang mit unserem sozialen Auftrag und spiegeln grundlegende Werte und Vorstellungen des Studentenwerks Potsdam wieder:

  • Das SWP ist weltoffen. Das SWP versteht sich selbst als diverse und tolerante Organisation, die Rassismus und andere Formen der Diskriminierung klar verurteilt. Werte wie Toleranz und Weltoffenheit betrachtet das SWP als grundlegende Pfeiler für eine erfolgreiche Arbeit im Hochschulkontext.

 

  • Das SWP ist solidarisch. Das SWP erkennt an, dass internationale Studierende in Deutschland zusätzliche bürokratische, sprachliche und kulturelle Hürden überwinden müssen. Angebote und Services des SWP berücksichtigen diesen Umstand und sind für inländische wie für internationale Studierende gleichermaßen zugänglich.
  • Das SWP ist wertschätzend. Das SWP sieht interkulturelle Erfahrungen seiner Beschäftigten als Bereicherung für die Organisation an. Es unterstützt und ermutigt seine Mitarbeitenden dabei, sich auf die Arbeit in einer interkulturellen und internationalen Hochschullandschaft einzustellen.
  • Das SWP ist verantwortungsvoll. Das SWP versteht sich als wichtiger Partner in der Region und übernimmt Verantwortung bei internationalen und interkulturellen Themen im Hochschulkontext. Nur gemeinsam mit den Hochschulen sowie weiteren Partnern lassen sich nachhaltige Lösungen auf aktuelle Herausforderungen finden.

Bau-, Dienst- oder Lieferleistungen

Als Anstalt des öffentlichen Rechts halten wir uns bei der Ausschreibung und der Vergabe von Aufträgen an die einschlägigen öffentlich rechtlichen Vergabe- und Vertragsordnungen.

Unsere aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg.

Kontakt:

Anett Wallasch
Marko Große