Das Studentenwerk Potsdam bietet mit seinen vielfältigen sozialen Angeboten die Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium. Wir versorgen über 30.000 Studierende in Potsdam, Brandenburg an der Havel und Wildau. Sei es die Bereitstellung von günstigem Wohnraum, Hilfestellung bei Fragen zum BAföG-Antrag, das Angebot eines gesunden Mittagessens, Beratung in schwierigen Zeiten oder die Vermittlung eines Jobs – wir sind für Sie da!
Das Studentenwerk Potsdam ist zuständig für die
Auf der Grundlage der Verordnung über die Errichtung von Studentenwerken vom 18.09.1990 nahmen wir als Studentenwerk Potsdam zum 01.01.1991 unsere Arbeit auf. Wir sind eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht auf Selbstverwaltung. Unsere Organe und Gremien sind: Verwaltungsrat, Geschäftsführung, Personalrat, Mensaausschuss.
Unseren ersten Hauptsitz hatten wir in der Breiten Straße 9-11. Anschließend zogen wir in die Friedrich-Ebert-Straße, um letztlich in den Bahnhofspassagen Potsdam (Babelsberger Straße 2) unseren Platz zu finden.
Die Geschichte der ersten deutschen Studentenwerke geht bis ins Jahr 1921 zurück.
Wir optimieren stetig unsere Arbeitsprozesse, um unseren Studierenden ein Umfeld zu schaffen, in dem sie erfolgreich studieren können. In verschiedenen Organen und Gremien treten wir regelmäßig in Dialog mit Hochschulangehörigen, der Studierendenschaft und weiteren Akteur*innen. Dieser Austausch ermöglicht es uns, als Studentenwerk Potsdam zukunftsfähig und modern zu bleiben.
Der Verwaltungsrat berät und entscheidet in Angelegenheiten des Studentenwerks von grundsätzlicher Bedeutung, soweit durch dieses Gesetz oder die Satzung nichts anderes bestimmt ist. Ihm obliegen insbesondere:
Stimmberechtigte Verwaltungsratsmitglieder
Verwaltungsratsmitglieder mit beratender Stimme
Geschäftsführer des Studentenwerks Potsdam
Peter Heiß
Nächste Sitzung: 22.02.2021 (14.06.2021 / 22.11.2021)
Abgabefrist für studentische Projektanträge: 11.01.2021 (03.05.2021 / 11.10.2021)
Im Mai 2002 hat das Studentenwerk den Mensa-Ausschuss ins Leben gerufen. Damit wurde ein Gremium geschaffen, das einerseits die Mensagäste und andererseits die Mensamitarbeiter*innen zusammenführt. Aktuelle Fragen, z.B. zur Lebensmittelsicherheit, zum Speisenangebot und zur -qualität, zum Einkaufsmanagement sowie Wünsche und Anregungen werden in diesem Kreis diskutiert.
Auf Einladung des Geschäftsführers des Studentenwerks tagt der Mensa-Ausschuss einmal pro Jahr an jeder Hochschule. Er setzt sich aus Mitgliedern der Studierendenparlamente und ASten, weiteren Hochschulgästen (z.B. Beschäftigte), den Mensaleiter*innen der Hochschulstandorte, der Leiterin der Abteilung Mensen und Cafeterien und den Zentraleinkäufer*innen zusammen.
Vorsitzende: Karolin Kozur
Der Personalrat ist der Repräsentant der Gesamtheit aller Beschäftigten. Seine Aufgabe ist es, deren Interessen und Anliegen zu vertreten. Demnach sind seine sieben Mitglieder immer im konstruktiven Dialog mit der Geschäftsleitung, wenn es um studentenwerksinterne Abläufe geht, die Regelungen des Dienstes und der Arbeitsverhältnisse betreffen. Der Personalrat führt regelmäßig ordentliche Sitzungen durch, bei denen Themen wie z.B. Neueinstellungen, Entfristungen und betriebsinterne Prozesse besprochen werden.
Finanziert werden unsere Aufgaben zum einen aus eigenen Erträgen der Mensen, Cafeterien und Wohnanlagen, um nur die größten Bereiche zu nennen; zum anderen aus einer Finanzhilfe des Landes Brandenburg und aus dem Semesterbeitrag der Studierenden. Das Geld wird zur Finanzierung der Kernaufgaben des Studentenwerks verwendet. Darüber hinaus werden auch Maßnahmen bzw. Projekte zur sozialen, gesundheitlichen, sportlichen und kulturellen Betreuung, Beiträge an Verbände und an die Freizeitunfallversicherung der Studierenden, der Darlehenfonds des Studentenwerks Potsdam (Härtefalldarlehen, Studienabschlussdarlehen) sowie Zuwendungen für Studierende finanziert, die unverschuldet in Not geraten sind. Wann und wo diese Beiträge zu entrichten sind und wer von der Beitragszahlung befreit wird, ist in der Beitragsordnung des Studentenwerks Potsdam festgelegt.
Wir erheben von allen Studierenden einen Studentenwerksbeitrag in Höhe von 50 Euro pro Semester. Dieser wird bei Ihrer Immatrikulation, Rückmeldung oder Beurlaubung durch die jeweils zuständige Hochschule eingezogen.
Wofür geben wir Ihr Geld aus? Und was haben Sie davon?
Mit Ihrem Beitrag bezahlen Sie unseren Service, der allen Studierenden gleichermaßen zugutekommt. Mit den angebotenen Leistungen erfüllen wir unseren sozialen Auftrag.
Mehr erfahren:
Mit dem Studentenwerksbeitrag finanzieren wir:
Bei Exmatrikulation oder Widerruf der Einschreibung vor Beginn des Semesters, für das der Beitrag bereits geleistet wurde, wird Ihnen dieser zurückerstattet. Dafür müssen Sie nebenstehendes Formular ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und beim Studentenwerk einreichen. Reichen Sie dieses nicht bis zum Ende des Semesters ein, für das der Beitrag gezahlt wurde, erlischt Ihr Anspruch auf Erstattung. Zudem besteht kein Anspruch auf anteilige Rückzahlung.
Bitte beachten Sie: Der jeweilige Nachweis des Befreiungsgrundes ist unbedingt mit einzureichen.
Sie haben die Möglichkeit, von der Beitragspflicht für ein oder mehrere Semester ausgenommen zu werden. Jedoch gilt dies nur für Studierende, die beurlaubt sind wegen:
Sie müssen den Antrag vor Fälligkeit des Betrages schriftlich bei uns vorlegen. Dieser muss den Nachweis enthalten, dass für den beantragten Zeitraum keine sozialen Leistungen des Studentenwerks in Anspruch genommen werden. Bei einer Befreiung wegen Krankheit ist zusätzlich durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen, dass ein ordnungsgemäßes Studium nicht möglich ist.
Bitte beachten Sie: Der jeweilige Nachweis des Befreiungsgrundes ist unbedingt mit einzureichen.
Derzeit finden keine persönlichen Sprechzeiten statt. Sie erreichen die Sozialberatung per E-Mail sowie telefonisch zu folgenden Zeiten.
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Als Anstalt öffentlichen Rechts halten wir uns bei der Ausschreibung und der Vergabe von Aufträgen an die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) sowie an die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) der Bundesrepublik Deutschland.
Unsere aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg.