Mit dem Projekt „Wohnen für Hilfe“ (WfH) möchten wir Studierende und Menschen mit freiem Wohnraum in Wohnpartnerschaften zusammen bringen.
So funktioniert es: Ob Rasenmähen, Wocheneinkäufe erledigen oder gemeinsame Spaziergänge - in einer Wohnpartnerschaft legen die Wohnpartner*innen gemeinsam die Wohnbedingungen und die Regeln des Zusammenlebens fest. Das Studentenwerk Potsdam berät Interessierte und vermittelt die Wohnpartnerschaften. Das Angebot ist kostenlos. Unser Infoflyer zum Download
Das Projekt hat ihr Interesse geweckt und sie haben ein Zimmer oder eine Wohnung frei? Dann bewerben sie sich bei uns. Gern beraten wir Sie auch telefonisch oder via Mail zu allen weiteren Fragen.
Hinweis: Student*innen die sich über "Wohnen für Hilfe" auf eine Wohnpartnerschaft bewerben beachten bitte, dass ausschließlich Bewerbungen über das Bewerbungsformular berücksichtigt werden können.
Darüber hinaus zeigt die Erfahrung, dass ein kurzes Vorstellungsvideo (Name, Interesse, Mögliche Hilfeleistungen etc.) die Vermittlung enorm erleichtert. Das Einreichen eines solchen Videos ist jedoch optional. Sollten Sie sich hierzu entschließen, beachten sie bitte, dass sie das Video ggf. über einen Cloud-Dienst zur Verfügung stellen müssen sofern dieses eine Größe von 10 MB übersteigt. Ferner benötigen wir zur Verwendung desselben eine ausgefüllte Einverständniserklärung zum Umgang mit Foto und Film (siehe Anhang des Bewerbungsformular)
Enreichen können Sie die Bewerbung via Mail an wohnen-fuer-hilfe[at]studentenwerk-potsdam.de oder per Post an die Anschrift des Studentenwerks Potsdam.
Fragebogen für Wohnraumnehmende
Zimmer in Zeuthen für Hilfe im Garten: 20m2-Zimmer. Gemeinsame Küchen- und Badnuztzung. 250 EUR Kostenbeiteiligung. Weitere Infos hier.
Teilmöbliertes Zimmer in Stahnsdorf für Hilfe bei Technik und im Garten: 16m2-Zimmer mit Bad. Gemeinsame Küchennutzung. Teilmöbliert. 300 EUR Kostenbeteiligung. Weitere Infos hier.
Mietkosten sind reduziert oder entfallen komplett. Anstelle einer „regulären“ Miete treten die Hilfeleistungen. Die Nebenkosten werden anteilig von dem/ der Wohnraumnehmenden bezahlt. Wohnkosten werden individuell in Absprache zwischen den beiden Wohnpartner*innen festgelegt. Erste Kostenvorstellungen werden in den Bewerbungsbögen abgefragt und gehen aus den Zimmerangeboten hervor.
Der angebotene Wohnraum kann ein Zimmer in der Wohnung sein, aber auch eine kleine Dachgeschoss- oder Einliegerwohnung im Haus. Ob der Wohnraum möbliert ist oder Sie eigene Möbel mitbringen, geht aus den Zimmerangeboten hervor und kann mitunter individuell geregelt werden.
„Muss ich in den Semesterferien auch arbeiten?“
„Darf ich laute Musik und Partys verbieten?“
Wir möchten, dass Sie gut zusammen leben und voneinander lernen und gewinnen können! Deshalb beraten wir Sie vor Abschluss einer Wohnpartnerschaft und während der gesamten Dauer Ihres Zusammenlebens. Im Bewerbungsbogen werden bereits wichtige Fragen geklärt. Außerdem geben wir Ihnen vor Ihrem ersten gemeinsamen Treffen Hinweise in Form einer Checkliste und beraten Sie zum Vertragsabschluss.
Für die Vermittlungsleistung des Studentenwerks fallen keine Gebühren an. Die Bewerbung und Teilnahme bei Wohnen für Hilfe ist für Wohnraumgebende und Wohnraumnehmende kostenfrei.
Hinsichtlich der steuer- und arbeitsrechtlichen Bewertung einer Wohnpartnerschaft gilt, dass „Wohnen für Hilfe“ in der Praxis eine Vielzahl sehr individueller Fallgestaltungen kennt, welche jeweils spezifische juristische Fragestellungen aufwerfen. Für die korrekte Handhabung des Einzelfalles empfehlen wir daher im Zweifelsfall fachkundigen Rat einzuholen.
Wichtig: Folgende Hinweise haben lediglich Erläuterungs- bzw. Empfehlungscharakter und können im Einzelfall keine juristische Prüfung ersetzen!
Derzeit versucht die Bundesarbeitsgemeinschaft „Wohnen für Hilfe“ insbesondere den steuer- und arbeitsrechtlichen Status von „Wohnen für Hilfe“ zu klären, was aber länger dauern kann. Bis zur endgültigen rechtlichen Einordnung des Programms können wir daher nur Empfehlungen geben bzw. nach bestem Wissen informieren.
a.) Vereinbaren sie als Wohnungspartner*innen im Vertrag, dass der/die Studierende für den Wohnungsgebenden verbindlich vereinbarte Dienste in festgelegtem Umfang weisungsgemäß zu erbringen hat, so kommt zwischen ihnen als Parteien nach aktueller Rechtsauffassung mitunter ein Arbeitsverhältnis zustande. Bis dato war es den verantwortlichen Stellen indes noch nicht möglich uns zu erörtern, ob respektive inwiefern für diese spezifischen Art der „unentgeltlich Beschäftigung“ Steuern abzuführen sind bzw. wie diese sich konkret zusammensetzen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Finanzämter – zumindest in der Theorie – den jeweiligen Einzelfall prüfen.
b.) Sofern sie sich dazu entscheiden die Hilfeleistung gemäß Punkt a.) auszugestalten, müssen die Studierenden nach unserem derzeitigen Erkenntnisstand – und wie alle Beschäftigten, die im Haushalt helfen – unfallversichert werden. Die Unfallkasse Brandenburg hat hierfür ein auf das Programm zugeschnittenes Anmeldeformular entworfen, welches sie hier herunterladen oder postalisch beim Studentenwerk Potsdam anfordern können.
Die hierbei anfallenden Kosten sind minimal: Bei einer Hilfeleistung von weniger als 6 Stunden in der Woche ist ein Jahresbeitrag von 20€ bei der Unfallkasse zu bezahlen. Wird eine Hilfeleistung von über 6 Stunden in der Woche erbracht muss ein Jahresbeitrag von 40€ bezahlt werden.
c.) Entschließen sich die Wohnpartner*innen hingegen dazu (wie etwa in einer konventionellen „Wohngemeinschaft“), weder Umfang, Inhalt noch Dauer bzw. konkrete Zeit einer Hilfeleistungen vertraglich festzuhalten, besteht seitens des Wohnraumgebers kein Rechtsanspruch auf die Ausführung einer Tätigkeit durch den/die Studierende*n. Freilich darf der/die Studierende im "neuen Zuhause" aber dennoch in Haushalt, Garten und Co. mit anpacken. Dies entspricht dem Grundgedanken von „Wohnen für Hilfe“: Ziel ist eine Wohnpartnerschaft vor Hintergrund eines sozialen respektive solidarischen Miteinanders.
Wenn Sie freien Wohnraum haben, können Sie bei „Wohnen für Hilfe“ mitmachen – auch wenn Sie in einer Mietwohnung leben.
Wichtig: Die Untervermietung von Wohnraum ist genehmigungspflichtig. Vermieter*innen können den Einzug einer weiteren Person nicht ablehnen, wenn bei Ihnen ein berechtigtes Interesse besteht. Klären Sie daher vorab mit Ihrem Vermieter/ Ihrer Vermieterin, ob eine Wohnpartnerschaft möglich ist.
Sie engagieren sich ehrenamtlich oder arbeiten im sozialen Bereich & möchten unsere Arbeit unterstützen, indem Sie "Wohnen für Hilfe" bekannt machen? Wir freuen uns über Ihr Engagement! Hier finden Sie eine Übersicht unserer Publikationen (Infoflyer, Postkarten, Plakate). Diese können Sie bei uns kostenlos anfordern und dann über Ihre Einrichtung verteilen.
Sie interessieren sich für das Projekt "Wohnen für Hilfe" und möchten gerne darüber berichten? Schreiben Sie uns eine E-Mail!
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Projekt „Wohnen für Hilfe“, das die Absicht hat, wohnungssuchende Studierende und wohnungsgebende Personen, die Unterstützung im Haushalt suchen, in Wohnpartnerschaften zusammen zu bringen.
Wir nehmen den Schutz Ihrer privaten Daten sehr ernst und behandeln die uns anvertrauten Daten entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen streng vertraulich und gehen damit verantwortungsvoll um. Daher möchten wir Sie an dieser Stelle informieren, wie wir die Bestimmungen des Datenschutzes umsetzen und welche personenbezogenen Daten wir im Rahmen des Projektes „Wohnen für Hilfe“ verarbeiten.
4. Ihre Rechte
Sie haben das Recht:
5. Erforderlichkeit des Bereitstellens personenbezogener Daten
Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben, noch sind Sie verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Ihre Angaben insb. über Staatsbürgerschaft, ethnische Herkunft, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder gesundheitlichen Einschränkungen erfolgen freiwillig. Allerdings ist die Bereitstellung Ihrer personenbezogener Daten für die Vermittlung im Rahmen des Projektes „Wohnen für Hilfe“ erforderlich. Das heißt, soweit Sie uns keine personenbezogenen Daten bei einer Bewerbung bereitstellen, werden wir keine Vermittlungsleistungen erbringen können.
6. Keine automatisierte Entscheidungsfindung
Es findet keine automatisierte Entscheidung im Einzelfall im Sinne des Art. 22 DSGVO statt, das heißt, unsere Entscheidungen in diesem Projekt beruhen nicht ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung.
Freiwilligkeit der Einwilligung
Durch eine Einwilligungserklärung kann dem Studentenwerk Potsdam erlaubt werden, Foto- und Filmauf-
nahmen zu verarbeiten, speichern, weiterzugeben und zu veröffentlichen. Die Einwilligung ist stets freiwillig;
es besteht keinerlei gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, sich für Aufnahmen zur Verfügung zu stellen
oder Daten bereit zu stellen; eine fehlende Einwilligung hat keine Folgen für die betroffene Person.
Erhebung der personenbezogenen Daten
Die Foto- und Filmaufnahmen werden durch den Einwilligenden erstellt.
Zwecke und Rechtsgrundlagen
Die beabsichtigten Zwecke der Verarbeitung sind auf der ersten Seite aufgeführt. Die Rechtsgrundlage für
die Verarbeitung ist die Einwilligung der betroffenen Person (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO).
Nach Verwendung der Aufnahmen bleiben diese zusammen mit der Einwilligung als Nachweis der Recht-
mäßigkeit gespeichert (berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO).
Empfänger der personenbezogenen Daten
Die Daten werden an die auf der ersten Seite aufgeführten externen Stellen weitergegeben.
Intern haben nur diejenigen Personen Zugriff auf die Daten, die in die beabsichtigte Verarbeitung eingebun-
den sind. Hierzu zählen auch die Geschäftsführung, der Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Beschäftigte der
IT des Studentenwerks.
Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Die Aufnahmen werden zeitlich unbegrenzt gespeichert, es sei denn, die betroffene Person widerruft ihre
Einwilligung, widerspricht der Verarbeitung oder verlangt die Löschung ihrer personenbezogenen Daten; in
diesem Fall bleiben die Daten nur noch solange gespeichert, wie es rechtlich vorgeschrieben oder erlaubt
ist, beispielsweise für den Nachweis der Rechtmäßigkeit bereits getätigter Veröffentlichungen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Veröffentlichungen im Internet - insbesondere in Sozialen
Medien - diese Daten möglicherweise nicht mehr vollständig entfernt werden können, und dass Dritte Kopien
erstellt haben könnten.
Rechte der betroffenen Personen
Einwilligende haben jederzeit das Recht, ihre Einwilligung zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der
Aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. In diesem Fall werden die
Aufnahmen nicht mehr neu verwendet, bereits produzierte Printmedien werden jedoch aufgebraucht.
Zudem haben Einwilligende das Recht auf Auskunft über ihre Daten sowie auf Berichtigung, Löschung und
auf Einschränkung der Verarbeitung; auch besteht ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, das
Recht auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.
Kontaktdaten
Name, Anschrift und Kontaktdaten des Studentenwerk Potsdam sind auf der ersten Seite ersichtlich. Der
Datenschutzbeauftragte des Unternehmens ist erreichbar per Mail unter datenschutzbeauftragter[at]studentenwerk-potsdam.de oder per Brief an die Anschrift des Studentenwerks Potsdam mit Vermerk „zu Händen des Datenschutzbeauf-
tragten“.
Persönliche Termine vor Ort sind nach vorheriger telefonischer Absprache möglich.
Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 14.00 Uhr.