Wohnen für Hilfe

Mit dem Projekt „Wohnen für Hilfe“ (WfH) möchten wir Studierende und Menschen mit freiem Wohnraum in Wohnpartnerschaften zusammen bringen.

So funktioniert es: Ob Rasenmähen, Wocheneinkäufe erledigen oder gemeinsame Spaziergänge - in einer Wohnpartnerschaft legen die Wohnpartner*innen gemeinsam die Wohnbedingungen und die Regeln des Zusammenlebens fest. Das Studentenwerk Potsdam berät Interessierte und vermittelt die Wohnpartnerschaften. Das Angebot ist kostenlos. Unser Infoflyer zum Download

Das Projekt hat ihr Interesse geweckt und sie haben ein Zimmer oder eine Wohnung frei? Dann bewerben sie sich bei uns. Gern beraten wir Sie auch telefonisch oder via Mail zu allen weiteren Fragen.

Hinweis: Student*innen die sich über "Wohnen für Hilfe" auf eine Wohnpartnerschaft bewerben beachten bitte, dass ausschließlich Bewerbungen über das Bewerbungsformular berücksichtigt werden können.

Darüber hinaus zeigt die Erfahrung, dass ein kurzes Vorstellungsvideo (Name, Interesse, Mögliche Hilfeleistungen etc.) die Vermittlung enorm erleichtert. Das Einreichen eines solchen Videos ist jedoch optional. Sollten Sie sich hierzu entschließen, beachten sie bitte, dass sie das Video ggf. über einen Cloud-Dienst zur Verfügung stellen müssen sofern dieses eine Größe von 10 MB übersteigt. Ferner benötigen wir zur Verwendung desselben eine ausgefüllte Einverständniserklärung zum Umgang mit Foto und Film (siehe Anhang des Bewerbungsformular)

Enreichen können Sie die Bewerbung via Mail an wohnen-fuer-hilfe[at]studentenwerk-potsdam.de oder per Post an die Anschrift des Studentenwerks Potsdam.

Fragebogen für Wohnraumnehmende

* Bitte beachten sie, dass ihre Bewerbung zunächst nur für 1 Semester gültig ist. Besteht danach weiterhin das Interesse in der Bewerber*innenkartei aufgeführt zu werden, dann schicken Sie bitte eine kurze Mail mit der aktuellen Studienbescheinigung an uns. Der Fragebogen ist keine Bewerbung auf einen Wohnheimplatz in unseren Studentenwohnheimen in Potsdam, Wildau und Brandenburg. Das Bewerbungsportal für Wohnheimplätze finden sie hier.

Aktuelle Inserate:

Zimmer in Zeuthen für Hilfe im Garten: 20m2-Zimmer. Gemeinsame Küchen- und Badnuztzung. 250 EUR Kostenbeiteiligung. Weitere Infos hier.

Zimmer in Einfamilienhaus in Werder für Hilfe bei Kinderbetreuung und im Haushalt: 12m2-Zimmer mit Bad. Gemeinsame Küchennutzung. Teilmöbliert. 30 EUR Kostenbeteiligung. Weitere Infos hier.

Zimmer in Einfamilienhaus in Michendorf für Hilfe im Garten und im Haushalt: 13m2-Zimmer mit Bad. Gemeinsame Küchennutzung. Teilmöbliert. 100 EUR Kostenbeteiligung. Weitere Infos hier.

Teilmöbliertes Zimmer in Stahnsdorf für Hilfe bei Technik und im Garten: 16m2-Zimmer mit Bad. Gemeinsame Küchennutzung. Teilmöbliert. 300 EUR Kostenbeteiligung. Weitere Infos hier

Häufige Fragen

Wohnraumgebende

Sie haben ein freies Zimmer und möchten dieses einem anderen Menschen gegen Hilfe im Haushalt zur Verfügung stellen?

  • Wohnraumgebende können sein: alle Menschen, die freien Wohnraum (z.B. ein Zimmer) haben und sich eine Wohnpartnerschaft vorstellen können
  • Sie sind offen für das Zusammenleben mit jungen Menschen, die aus Deutschland und anderen Ländern kommen
  • Sie können sich vorstellen, anfallende Mietkosten durch Hilfeleistungen zu reduzieren oder zu erlassen
  • Sie wünschen sich Hilfe, z.B. beim Lebensmittel einkaufen, der Kinder- und Hausaufgabenbetreuung, der Gartenarbeit, der Versorgung von Haustieren, benötigen Begleitung bei Arztbesuchen, wollen eine neue Sprache lernen oder freuen sich auf eine neue Gemeinschaft
  • Hinweis: Die Hilfeleistungen schließen alle pflegerischen und medizinischen Tätigkeiten aus

Wohnraumnehmende

Sie studieren an einer Hochschule in Potsdam, Brandenburg oder Wildau, sind hilfsbereit und sozial engagiert & auf der Suche nach günstigem Wohnraum?

  • Sie sind offen für das Zusammenleben mit verschiedenen Generationen
  • Sie sind zuverlässig und hilfsbereit 
  • Sie können sich vorstellen, Hilfe anzubieten, z.B. beim Lebensmittel einkaufen, der Kinder- und Hausaufgabenbetreuung, der Gartenarbeit, der Versorgung von Haustieren, bei kleinen Reparaturen
  • Hinweis: Die Hilfeleistungen schließen alle pflegerischen und medizinischen Tätigkeiten aus
  1. Sie können zu uns ins Studentenwerk kommen und wir helfen Ihnen beim Ausfüllen des Bewerbungsbogens oder Sie schicken uns den ausgefüllten Bogen schon vorab per E-Mail zu. Haben Sie Fragen zum Verfahren? Dann berät Sie unsere Projektmitarbeiter Christian Schwinge gerne auch persönlich oder telefonisch.
  2. Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin für einen Hausbesuch.
  3. Wir nehmen Ihren Bewerbungsbogen auf und stellen Ihr Angebot anonymisiert auf unsere Website – Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Kontaktdaten) geben wir nicht weiter!
  4. Sobald sich jemand für Ihr Angebot interessiert, leiten wir Ihnen Informationen über den/ die Interessent*in weiter. Sie können entscheiden, ob die Person für eine Wohnpartnerschaft mit Ihnen infrage kommt.
  5. Wenn Sie den/die Interessent*in kennenlernen möchten, leiten wir auf beiden Seiten die Kontaktdaten weiter. Sie können sich dann persönlich kennenlernen. Wenn Sie es wünschen, kann bei diesem Treffen auch der Projektmitarbeiter des Studentenwerks anwesend sein. Dieses Angebot ist freiwillig.
    Hinweis: Hier haben wir ein paar Tipps zum Kennenlernen für Sie zusammengestellt.
  6. Volltreffer - Es hat gepasst! Wenn wir nach dem Treffen sowohl von Ihnen als auch von dem/ der Interessent*in eine positive Rückmeldung erhalten, ist es fast geschafft. Dann können Sie zu uns ins Studentenwerk kommen und wir beraten Sie zum Wohnpartnerschaftsabkommen. Die Rolle des Studentenwerks beschränkt sich auf die der Beratung und Vermittlung – wir sind jedoch kein Vertragspartner! Hinweis: Für die Hilfeleistung im Haushalt muss eine Unfallversicherung für die Wohnraum nehmende Person abgeschlossen werden. Hierzu beraten wir Sie gerne!

Mietkosten sind reduziert oder entfallen komplett. Anstelle einer „regulären“ Miete treten die Hilfeleistungen. Die Nebenkosten werden anteilig von dem/ der Wohnraumnehmenden bezahlt. Wohnkosten werden individuell in Absprache zwischen den beiden Wohnpartner*innen festgelegt. Erste Kostenvorstellungen werden in den Bewerbungsbögen abgefragt und gehen aus den Zimmerangeboten hervor.

Der angebotene Wohnraum kann ein Zimmer in der Wohnung sein, aber auch eine kleine  Dachgeschoss- oder Einliegerwohnung im Haus. Ob der Wohnraum möbliert ist oder Sie eigene Möbel mitbringen, geht aus den Zimmerangeboten hervor und kann mitunter individuell geregelt werden.

„Muss ich in den Semesterferien auch arbeiten?“
„Darf ich laute Musik und Partys verbieten?“


Wir möchten, dass Sie gut zusammen leben und voneinander lernen und gewinnen können! Deshalb beraten wir Sie vor Abschluss einer Wohnpartnerschaft und während der gesamten Dauer Ihres Zusammenlebens. Im Bewerbungsbogen werden bereits wichtige Fragen geklärt. Außerdem geben wir Ihnen vor Ihrem ersten gemeinsamen Treffen Hinweise in Form einer Checkliste und beraten Sie zum Vertragsabschluss.


Für die Vermittlungsleistung des Studentenwerks fallen keine Gebühren an. Die Bewerbung und Teilnahme bei Wohnen für Hilfe ist für Wohnraumgebende und Wohnraumnehmende kostenfrei.

Hinsichtlich der steuer- und arbeitsrechtlichen Bewertung einer Wohnpartnerschaft gilt, dass „Wohnen für Hilfe“ in der Praxis eine Vielzahl sehr individueller Fallgestaltungen kennt, welche jeweils spezifische juristische Fragestellungen aufwerfen. Für die korrekte Handhabung des Einzelfalles empfehlen wir daher im Zweifelsfall fachkundigen Rat einzuholen.

Wichtig: Folgende Hinweise haben lediglich Erläuterungs- bzw. Empfehlungscharakter und können im Einzelfall keine juristische Prüfung ersetzen!

Wir weisen auf folgende mögliche Konstellationen hin bzw. empfehlen folgende Vorgehensweise:

  1. Die Wohnpartner*innen sollten einen schriftlichen Mietvertrag schließen und in diesem die Regeln des Zusammenlebens darlegen. Dieser bildet sogleich die rechtliche Grundlage des gemeinsamen Wohnens. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung müssen vollumfänglich versteuert werden.
     
  2. Etwaige seitens des studentischen Mieters zu erbringende Hilfeleistung erfolgen freiwillig. Sie können in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung inhaltlich umrissen werden. Auf ihre Ausführung besteht kein Rechtsanspruch.
     
  3. Vereinbaren die Wohnungsparter*innen über 2.) hinaus, dass der/die Studierende für den Wohnungsgebenden verbindlich vereinbarte Dienste in festgelegtem Umfang weisungsgemäß zu erbringen hat, so kommt zwischen den Parteien regelmäßig ein Arbeitsverhältnis zustande. Dieses kann entsprechende arbeits-, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen.

Wenn Sie freien Wohnraum haben, können Sie bei „Wohnen für Hilfe“ mitmachen – auch wenn Sie in einer Mietwohnung leben.

Wichtig: Die Untervermietung von Wohnraum ist genehmigungspflichtig. Vermieter*innen können den Einzug einer weiteren Person nicht ablehnen, wenn bei Ihnen ein berechtigtes Interesse besteht. Klären Sie daher vorab mit Ihrem Vermieter/ Ihrer Vermieterin, ob eine Wohnpartnerschaft möglich ist.

Sie engagieren sich ehrenamtlich oder arbeiten im sozialen Bereich & möchten unsere Arbeit unterstützen, indem Sie "Wohnen für Hilfe" bekannt machen? Wir freuen uns über Ihr Engagement! Hier finden Sie eine Übersicht unserer Publikationen (Infoflyer, Postkarten, Plakate). Diese können Sie bei uns kostenlos anfordern und dann über Ihre Einrichtung verteilen.

"Wohnen für Hilfe" – Publikationen

Sie interessieren sich für das Projekt "Wohnen für Hilfe" und möchten gerne darüber berichten? Schreiben Sie uns eine E-Mail!

Datenschutzerklärung  zum Fragebogen „Wohnen für Hilfe“ aufgrund der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Projekt „Wohnen für Hilfe“, das die Absicht hat, wohnungssuchende Studierende und wohnungsgebende Personen, die Unterstützung im Haushalt suchen, in Wohnpartnerschaften zusammen zu bringen.
Wir nehmen den Schutz Ihrer privaten Daten sehr ernst und behandeln die uns anvertrauten Daten entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen streng vertraulich und gehen damit verantwortungsvoll um. Daher möchten wir Sie an dieser Stelle informieren, wie wir die Bestimmungen des Datenschutzes umsetzen und welche personenbezogenen Daten wir im Rahmen des Projektes „Wohnen für Hilfe“ verarbeiten.

  1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragte
    Das Studentenwerk Potsdam, Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (im Text als „wir“ bezeichnet), ist Verantwortlicher im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“). Unser/e Datenschutzbeauftragte/r ist unter der o.g. Anschrift, zu Hd. Herrn Duckerschein, beziehungsweise unter datenschutzbeauftragter@studentenwerk-potsdam.de erreichbar.
  2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung
    Wir verarbeiten Ihre Daten, soweit es für die Vermittlung von Wohnraum im Rahmen des „Wohnen für Hilfe“-Projektes erforderlich ist. Vermittlungsrelevante Daten sind insbesondere Name, Kontaktdaten, Adresse, u. U. auch Staatbürgerschaft, ethnische Herkunft, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder gesundheitlichen Einschränkungen. Ferner können wir auch andere Angaben verarbeiten, die Sie uns in sonstiger Weise im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung übermitteln. Gleiches gilt für öffentlich zugänglich gemachte Informationen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur, um zueinander passende Wohnraumgeber und –nehmer gemäß der Grundintention des Projekts „Wohnen für Hilfe“ zusammen zu bringen. Rechtsgrundlagen sind dabei Art. 6 Abs. 1 lit. a), c) und e) i.V.m. Art. 4 Nr. 2 DSGVO und Art. 7 DSGVO. Weiterhin können wir personenbezogene Daten über Sie verarbeiten, soweit dies zur Abwehr von geltend gemachten Rechtsansprüchen erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist dabei Art. 6 Abs. 1, lit. f) DSGVO.
    Kommt eine Wohnraumvermittlung nicht zustande, werden Ihre personenbezogenen Daten nach 6 Monaten vernichtet. Eine Benachrichtigung hierüber an Sie erfolgt nicht.
  3. Weitergabe von Daten an Dritte
    Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den vermittlungsrelevanten Zwecken findet nicht statt. Im Übrigen werden personenbezogene Daten in unserem Auftrag auf Basis von Verträgen nach Art. 28 DSGVO verarbeitet, dies insbesondere durch Anbieter von Softwaredienstleistungen. Eine Übermittlung in ein Drittland ist von uns nicht beabsichtigt.

4. Ihre Rechte
Sie haben das Recht:

  • gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung und damit die Vermittlung von Wohnpartnerschaften für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zu Ihrem Widerruf bleibt davon allerdings unberührt;
  • gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
  • gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
  • gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
  • gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
  • gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder unseres Unternehmenssitzes wenden
  • gemäß 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO verarbeitet werden und Gründe für Ihren Widerspruch vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.

5. Erforderlichkeit des Bereitstellens personenbezogener Daten
Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben, noch sind Sie verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Ihre Angaben insb. über Staatsbürgerschaft, ethnische Herkunft, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder gesundheitlichen Einschränkungen erfolgen freiwillig. Allerdings ist die Bereitstellung Ihrer personenbezogener Daten für die Vermittlung im Rahmen des Projektes „Wohnen für Hilfe“ erforderlich. Das heißt, soweit Sie uns keine personenbezogenen Daten bei einer Bewerbung bereitstellen, werden wir keine Vermittlungsleistungen erbringen können.

6. Keine automatisierte Entscheidungsfindung
Es findet keine automatisierte Entscheidung im Einzelfall im Sinne des Art. 22 DSGVO statt, das heißt, unsere Entscheidungen in diesem Projekt beruhen nicht ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung.

Freiwilligkeit der Einwilligung

Durch eine Einwilligungserklärung kann dem Studentenwerk Potsdam erlaubt werden, Foto- und Filmauf-
nahmen zu verarbeiten, speichern, weiterzugeben und zu veröffentlichen. Die Einwilligung ist stets freiwillig;
es besteht keinerlei gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, sich für Aufnahmen zur Verfügung zu stellen
oder Daten bereit zu stellen; eine fehlende Einwilligung hat keine Folgen für die betroffene Person.

Erhebung der personenbezogenen Daten

Die Foto- und Filmaufnahmen werden durch den Einwilligenden erstellt.

Zwecke und Rechtsgrundlagen

Die beabsichtigten Zwecke der Verarbeitung sind auf der ersten Seite aufgeführt. Die Rechtsgrundlage für
die Verarbeitung ist die Einwilligung der betroffenen Person (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO).
Nach Verwendung der Aufnahmen bleiben diese zusammen mit der Einwilligung als Nachweis der Recht-
mäßigkeit gespeichert (berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO).

Empfänger der personenbezogenen Daten

Die Daten werden an die auf der ersten Seite aufgeführten externen Stellen weitergegeben.
Intern haben nur diejenigen Personen Zugriff auf die Daten, die in die beabsichtigte Verarbeitung eingebun-
den sind. Hierzu zählen auch die Geschäftsführung, der Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Beschäftigte der
IT des Studentenwerks.
 

Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Die Aufnahmen werden zeitlich unbegrenzt gespeichert, es sei denn, die betroffene Person widerruft ihre
Einwilligung, widerspricht der Verarbeitung oder verlangt die Löschung ihrer personenbezogenen Daten; in
diesem Fall bleiben die Daten nur noch solange gespeichert, wie es rechtlich vorgeschrieben oder erlaubt
ist, beispielsweise für den Nachweis der Rechtmäßigkeit bereits getätigter Veröffentlichungen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Veröffentlichungen im Internet - insbesondere in Sozialen
Medien - diese Daten möglicherweise nicht mehr vollständig entfernt werden können, und dass Dritte Kopien
erstellt haben könnten.

Rechte der betroffenen Personen

Einwilligende haben jederzeit das Recht, ihre Einwilligung zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der
Aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. In diesem Fall werden die
Aufnahmen nicht mehr neu verwendet, bereits produzierte Printmedien werden jedoch aufgebraucht.

Zudem haben Einwilligende das Recht auf Auskunft über ihre Daten sowie auf Berichtigung, Löschung und
auf Einschränkung der Verarbeitung; auch besteht ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, das
Recht auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.

Kontaktdaten

Name, Anschrift und Kontaktdaten des Studentenwerk Potsdam sind auf der ersten Seite ersichtlich. Der
Datenschutzbeauftragte des Unternehmens ist erreichbar per Mail unter datenschutzbeauftragter[at]studentenwerk-potsdam.de oder per Brief an die Anschrift des Studentenwerks Potsdam mit Vermerk „zu Händen des Datenschutzbeauf-
tragten“.


Kontakt

Christian Schwinge
Sachbearbeiter "Wohnen für Hilfe"
Raum: 4.21
+49 331 3706-506
+49 174 3220699
Babelsberger Straße 2
14473
Potsdam