Kredite, Stipendien & Co.

Finanzielle Hilfen für Studierende

Schon gewusst? 76 Prozent aller Studierenden finanzieren sich ihr Studium teilweise oder sogar ganz mit einem Nebenjob. Wer BAföG-Leistungen erhält, darf bei einer nichtselbständigen Nebentätigkeit monatlich bis zu 450 Euro hinzuverdienen, ohne dass dies auf die Förderung angerechnet wird. Unsere studentische Jobvermittlung hilft dabei, die passende Tätigkeit zu finden.


Frage nicht dabei? Unsere Sozialberatung berät bei Fragen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Nicht immer aber ist die Finanzierung bis zum erfolgreichen Studienabschluss gesichert: Wer studieren möchte, aber keine BAföG-Förderung erhält und auch kein zusätzliches Einkommen durch einen Nebenjob erzielt, dem stehen weitere Hilfen zur Verfügung.

Hier informieren wir über langfristige Möglichkeiten der Studienfinanzierung, aber auch über (Einmal)Hilfen in Notsituationen.

Nur die Besten der Besten erhalten ein Stipendium? Das stimmt nicht!

Auch wenn sich dieses Gerücht bis heute hartnäckig hält, so ist es wahr, dass auch ehrenamtlich Engagierte sowie andere Studierende die Möglichkeit auf ein Stipendium haben. Mehr Informationen zum Thema bietet das Deutsche Studierendenwerk und der Stipendienratgeber myStipendium.


Härtefalldarlehen

Studierende in finanzieller Not haben die Möglichkeit, ein Härtefalldarlehen bei uns zu beantragen. Fallen aus nicht zu vertretenden Gründen BAföG-Zahlungen zeitweise weg – beispielsweise bis zur Bewilligung des BAföG-Antrages – so kann das Darlehen zur Überbrückung beantragt werden und wird dann mit der nächsten BAföG-Auszahlung verrechnet.

Das ist zu beachten:

Ein Antrag ist auch in anderen Fällen möglich. Die Notsituation muss im Antrag nachgewiesen werden. Maximal werden bis zu 500 Euro ausgezahlt. Die Auszahlungsmodalitäten – ob einmalige Zahlung des Gesamtbetrags oder Verteilung des Betrags auf mehrere Monate – werden im Darlehensvertrag festgehalten. Gleiches gilt für die Rückzahlung des Darlehens.

Kontakt: bafoeg[at]studentenwerk-potsdam.de

Studienabschlussdarlehen

Finanziell über die Runden kommen, aber kein BAföG-Anspruch (mehr)? Studierende, die sich während der Endphase ihres Studiums in finanzieller Not befinden und keine anderen Möglichkeiten zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts haben, können ein Studienabschlussdarlehen bei uns beantragen.

Das ist zu beachten:

  • Antrag rechtzeitig stellen! Damit ist ab Beginn des vorletzten Semesters die Auszahlung gesichert.
  • Für die Gewährung ist eine Bürgschaft erforderlich.
  • Das Darlehen kommt nicht für Studierende im Zweit- oder Aufbaustudium infrage.
  • Das Darlehen wird nicht gewährt, wenn der Lebensunterhalt auf andere Weise (z.B. Bildungskredit) gesichert werden kann.

Kontakt: bafoeg[at]studentenwerk-potsdam.de

Studierende in einer finanziellen Notsituation können bei uns die Einmalhilfe aus dem Notfonds beantragen. Hierbei handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 300 Euro.

Das ist zu beachten:

  • Im Antrag muss die Notsituation nachgewiesen werden.

Antrag auf Einmalhilfe:

Vor dem Stellen des Antrags:
Richtlinie zur Einmalhilfe lesen.
Der Antrag auf einmalige finanzielle Hilfe muss vollständig ausgefüllt per E-Mail an uns gesendet werden: einmalhilfe[at]studentenwerk-potsdam.de

Zusätzlich zum Antrag benötigen wir:

  • Kopie von Personalausweis oder Reisepass
  • Studienbescheinigung für das aktuelle Semester
  • Kontoauszüge der letzten zwei Monate (rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung)
  • Nachweis aller Konten - auch Online-Konten (Visa, PayPal, ... mit aktuellem Saldo)

Fragen zur Einmalhilfe? Unsere Sozialberatung hilft weiter: soziales[at]studentenwerk-potsdam.de

Der Bildungskredit ist für Studierende in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase vorgesehen und wird für maximal 2 Jahre gezahlt.
Maximale Auszahlungssumme pro Monat: 300 Euro
Die Förderung ist unabhängig vom eigenen Vermögen und Einkommen sowie vom Einkommen und Vermögen der Eltern.
Eine Sicherheitsleistung für die Kreditgewährung wird nicht verlangt. Eine Bewilligung hängt auch nicht davon ab, ob BAföG-Leistungen bezogen werden. Erforderlich ist allerdings, dass es sich um eine Inlands- oder Auslandsausbildung handelt, die nach dem BAföG förderungsfähig ist. Informationen zum Bildungskredit und Antrag

Studierende, die keine BAföG-Leistungen (mehr) empfangen, haben die Möglichkeit, den KfW-Studienkredit zu beantragen.
Die maximale Auszahlungssumme liegt bei 650 Euro monatlich. Wichtig: Den Kredit bekommt nur, wer höchstens im 10. Fachsemester studiert. Es fallen nicht unerhebliche Zinsen an, die aktuell bei fast 8 % liegen. Vor diesem Hintergrund sollte genau überlegt werden, ob die Inanspruchnahme eines Studienkredits die beste Wahl ist und keine andere Finanzierungsmöglichkeit im Raum steht. Die Beantragung erfolgt ausschließlich online. Informationen zum KfW-Studienkredit und Antrag

Für viele Studierende ist das Kindergeld eine wichtige finanzielle Hilfe - denn der Kindergeldanspruch besteht während des Studiums bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres fort.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es sogar möglich, noch über die genannte Altersgrenze hinaus Kindergeld zu beziehen.

Sind Kindergeld und Nebenjob vereinbar?
Es kommt drauf an. Studierende in der Erstausbildung müssen in der Regel nichts weiter beachten. Studierende, die bereits eine Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen haben, haben nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn die ausgeübte Erwerbstätigkeit „unschädlich“ ist. Dies ist der Fall, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit insgesamt nicht mehr als 20 Stunden beträgt oder die Beschäftigung geringfügig ist.

Wer BAföG-berechtigt ist, bekommt kein Wohngeld. Dies gilt auch, wenn man zwar gesetzlich anspruchsberechtigt nach dem BAföG ist, aber tatsächlich keine Ausbildungsförderung erhält, weil das Einkommen der Eltern zu hoch ist. Etwas anderes gilt dann, wenn der Anspruch auf Ausbildungsförderung dem Grunde nach nicht (mehr) besteht. Das ist u.a. der Fall, wenn BAföG-Leistungen aufgrund des fehlenden positiven Leistungsnachweises oder nach dem Ende der Förderungshöchstdauer oder auch aufgrund eines nicht gerechtfertigten Fachrichtungswechsels

dem Grunde nach abgelehnt wurden. Auch wenn BAföG-Leistungen nach einem späten Fachrichtungswechsel oder im Rahmen der Studienabschlusshilfe lediglich als verzinsliches Bankdarlehen gewährt werden, kann ein Wohngeldanspruch bestehen.
In diesen Fällen kann sich der Gang zur Wohngeldbehörde lohnen.
Wichtig: Den Ablehnungsbescheid (BAföG) mitbringen!

Für eine ausführliche Beratung zum Wohngeld empfiehlt sich ein persönlicher Termin in unserer Sozialberatung.

Kontakt

Allgemeine BAföG-Beratung
+49 331 3706308
Babelsberger Straße 2
14473
Potsdam
Karolin Behrens-Kozur
Sozialberaterin
Raum: 4.19
+49 331 3706-254
Babelsberger Straße 2
14473
Potsdam